Sigrid Arnade: Grundgesetzergänzung war Durchbruch in Deutschland

Wenn am 15. November 2019 an das Inkrafttreten des Benachteiligungsverbots für behinderte Menschen in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes erinnert wird, ist das für Dr. Sigrid Arnade von der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) vor allem auch eine Erinnerung daran, dass darum hart gerungen werden musste.

Sigrid Arnade
ISL

Dass heute der Satz „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ im deutschen Grundgesetz steht, ist nicht vom Himmel gefallen, hat aber nach Ansicht der Behindertenrechtlerin, die damals an vorderster Front für die Grundgesetzergänzung mitgekämpft hat, eine äußerst wichtige Bedeutung in menschenrechtlichem Zusammenhang.

„Mit der hart erstrittenen Grundgesetzergänzung von 1994 um den Satz ‚Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden‘ gelang es erstmals in der deutschen Rechtswirklichkeit, Behinderung in einen menschenrechtlichen Zusammenhang zu stellen“, erklärte Sigrid Arnade gegenüber den kobinet-nachrichten.

Dass es auf dem Weg zu einer ernsthaften und umfassenden Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention gerade auch in Deutschland noch viel zu tun gibt, weiß Sigrid Arnade aus ihrem Alltag und der Mitarbeit in vielen Gremien. Immer wieder mussten und müssen behinderte Menschen auf die Straße gehen, um ihre Rechte einzufordern und zu verteidigen.

Sigrid Arnade war Anfang der 90er Jahre Mitglied im Initiativkreis Gleichstellung Behinderter, der durch vielfältige Aktionen für die Aufnahme des Benachteiligungsverbots im Grundgesetz warb und sich aktiv in die damalige Verfassungskommission einbrachte. Der Initiativkreis ging später in den Verein NETZWERK ARTIKEL 3 über, der sich heute noch für Menschenrechte und die Gleichstellung behinderter Menschen stark macht.

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2 Kommentare

  • die Realisierung dieses Satzes würde bedeuten,alle Menschen auf ein gleiches Stärkelevel zu bringen.Dies wrd nicht möglich sein.

    • …ich sehe das anders.
      Benachteiligungen aufgrund von Behinderung (in unserem Fall) müssen gesehen und ausgeglichen werden. Jeder Mensch ist in ihrer oder seiner Einzigartigkeit zu sehen. Es geht dabei nicht um ein Kräfte-messen oder sowas. Es geht um Menschen-Rechte.