Sind Sonderschulen menschenrechtswidrig?

So bringt der ORF eine derzeit laufende Diskussion treffend auf den Punkt. Der Monitoringausschuss entwickelt gerade eine diesbezügliche Stellungnahme.

Parlament
BIZEPS

„Der Monitoringausschuss, der die Einhaltung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen überwacht, erachtet Sonderschulen als menschenrechtswidrig und fordert deren Abschaffung“, berichtet der ORF und verweist auf eine Sitzung des Ausschusses am 28. April 2010 im Parlament.

Begründet wird dies von der Vorsitzenden des Ausschusses, Marianne Schulze, im ORF-Interview folgendermaßen: „Menschen mit Behinderungen werden aus der allgemeinen Bildung ausgeschlossen, weil es soziale Barrieren gibt – nicht nur physische Barrieren, sondern vor allem Vorurteile und Stereotypen, die dazu führen, dass Menschen mit Behinderungen als anders gesehen werden, anders behandelt werden und deshalb keinen Zugang haben zur gesellschaftspolitischen Mitte und damit auch zu allgemeinen Bildungseinrichtungen.“

Das sei eine Diskriminierung einzig aufgrund des Merkmals einer Beeinträchtigung bzw. einer Behinderung, meint sie und daher eine Verletzung der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Im Rahmen der öffentlichen Sitzung des Monitoringausschusses am 28. April im Parlament wird auch eine diesbezügliche Stellungnahme („Inklusive Bildung“) erörtert. Ergänzende Informationen sind auf der jüngst online gegangenen neuen Homepage des „Unabhängigen Monitoringausschusses zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ verfügbar.

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