„Sinnlose, Blinde, Taube“

Der Nationalrat räumt auf mit diskriminierenden Bestimmungen gegen behinderte Menschen.

Parlament
BIZEPS

Zumindest in der Wortwahl befleißigt sich der Gesetzgeber nun einer Sprache, die nicht mehr aus dem vorigen Jahrhundert stammt, berichten die Salzburger Nachrichten.

Weitere Änderungen: Blinde Menschen dürfen Trauzeugen sein; Recht auf Gebärdensprachdolmetscher bei Behördenverfahren.

„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ So steht es seit Sommer 1997 in Artikel 7 des Bundesverfassungsgesetzes.

In dem sich die Republik vollmundig dazu bekennt, „die Gleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten“. Da hat sie sich viel vorgenommen, wie ein 121 Seiten starker Bericht aus dem Bundeskanzleramt zeigt. Dort hat eine Arbeitsgruppe, der auch Behindertenvertreter angehörten, ein Jahr Bundesgesetze auf Diskriminierendes durchforstet. Und sie ist wahrlich fündig geworden.

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