Heftige Debatte im Petitionsausschuss und Zuweisung im Verfassungsausschuss.
Der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen besprach eingangs seiner heutigen Sitzung unter dem Vorsitz von Obfrau Gisela Wurm zunächst seinen Einlauf.
Vertagungen, die auf Antrag der Regierungsparteien und mit deren Mehrheit zustande kamen, stießen auf zum Teil heftigen Widerspruch der Oppositionsparteien SPÖ und Grüne.
Zur „Verbesserung der Stellung von Behinderten- und Zentralbehinderten-Vertrauenspersonen“ (24/PET) wollten Oppositionsabgeordnete Stellungnahmen der zuständigen Ressorts (Soziales und Wirtschaft) einholen, was Sprecher von ÖVP und FPÖ mit dem Hinweis auf eine in Ausarbeitung befindlichen Novelle zum Behinderteneinstellungsgesetz ablehnten.
Die Vertagung der Petition zur Gebührenbefreiung gehörloser und gehörbeeinträchtigter Menschen (27/PET) durch ÖVP und FPÖ, von Abgeordnetem Klaus Wittauer (FPÖ) mit laufenden Gesprächen zwischen Bundeskanzleramt und Finanzressort begründet, rief die Kritik von Abgeordneter Theresia Haidlmayr (GRÜNE) hervor. Sie erinnerte daran, dass nur 6 % des ORF-Angebots für Gehörlose geeignet seien und wollte die diesbezügliche Petition Nr. 27 dem Verkehrsausschuss zuweisen.
Zuweisung zum Unterausschuss
Schließlich einigte sich der Verfassungsausschuss einhellig darauf, eine Petition und eine Bürgerinitiative des Österreichischen Gehörlosenbundes betreffend Chancengleichheit gehörloser Menschen im österreichischen Bildungssystem dem Unterausschuss des Verfassungsausschusses zuzuweisen, der sich bereits mit einem Antrag der SPÖ und einem Entschließungsantrag der Grünen betreffend die Anerkennung der Österreichischen Gebärdensprache als Minderheitensprache bzw. deren Verankerung in der Verfassung befasst.
Der Unterausschuss wird am Donnerstag zu diesem Thema ein Hearing abhalten. Den UnterzeichnerInnen der vorliegenden Petition geht es neben der Anerkennung der österreichischen Gebärdensprache als nicht- ethnische Minderheitensprache um eine umfassende Neuorientierung der Gehörlosenbildung in den Bereichen Frühförderung, Schulen, Berufsausbildung und Universitäten.