Das deutsche Urteil zur „geschäftsmäßigen Sterbehilfe“ gibt Anlass zur ernsten Besorgnis.
Es war nur eine Frage der Zeit, bis das Thema Sterbehilfe auch in Österreich wieder aufpoppt. Fälschlicherweise wird die öffentliche Diskussion meist auf „Kirche versus weltanschauliche Neutralität des Staates“ zugespitzt bzw. der Begriff „Selbstbestimmung“ als Totschlag- Argument in den Ring geworfen.
Worum es wirklich geht: Die rein sachlichen Argumente, die gegen eine Liberalisierung sprechen, werden einfach ausgeblendet.
Der Konsens, dass alle Menschen gleich sind und in allen Lebensabschnitten bzw. Lebensbereichen gleiche Rechte und Chancen vorfinden müssen, geht in den letzten Jahren dramatisch verloren. Das spüren vor allem behinderte, chronisch kranke und alte Menschen immer wieder.
Behinderte Menschen haben durch die UN-Behindertenrechtskonvention umfassende Rechte: Inklusion, Barrierefreiheit, Chancengleichheit bei Bildung und Arbeit sowie Anspruch auf ein selbstbestimmtes Leben. Deshalb sind Bestrebungen, die auf eine (medizinisch)assistierte Selbsttötung oder gar aktive Sterbehilfe abzielen, vehement abzulehnen.
Bernadette Feuerstein: „Der Sterbewunsch ist ambivalent und in den allermeisten Fällen ein Hilferuf – Ich möchte so (!) nicht mehr weiterleben. Unwürdig ist nicht ein Leben mit Behinderungen oder mit schwerer chronischer Erkrankung, sondern die Umstände. Und die können und müssen rasch geändert werden!“
Die Selbstbestimmt Leben Bewegung fordert dieser Entwicklung entgegenzuwirken: Persönliche Assistenz bedarfsgerecht für Alle, De-Institutionalisierung, mehr Ressourcen für die Pflege, bedarfsgerechte mobile (und stationäre) Hospiz und Palliativ-Care-Angebote sowie eine entsprechende breite öffentliche Bewusstseinskampagne.
Jakob Putz
03.03.2020, 13:47
Folgende Gedankengang: Die Frau hat aktuell die Möglichkeit, Abtreibung durchführen zu lassen.
Spricht man sich gegen Sterbehilfe aus, so beschneidet man die selbstbestimmte Frau, über das EIGENE LEBEN zu entscheiden, gibt ihr jedoch das Recht, über fremdes Leben zu bestimmen.
Verkürzt: Bei Dritten (Ungeborenen) argumentiert man mit der Selbstbestimmung der Frau, wenn es um SIE SELBST geht, würde DAS nicht gelten?
Frau bleibt Frau, die entweder über beide oder kein Leben entscheiden dürfen soll. Alles Andere wäre unsachlich.
Klaudia Karoliny
06.03.2020, 11:30
Lieber Jakob, du willst aber jetzt nicht die Fristenregelung bis zum 3. Monat einer Schwangerschaft in Frage stellen. Oder? Ich selbst bin gegen Spätabtreibungen bis zur Geburt, aber die Fristenregelung muss unangetastet und untiskutabel bleiben!
Eva Kohl
02.03.2020, 09:37
Danke für das klare Statement. Lebenshilfe ist gefragt, nicht Sterbehilfe.
Ich würde gerne noch zwei weitere Argument zufügen: Die allgemeine Akzeptanz, dass schwierige Lebenssituationen bedenkenlos mit einem künstlich herbeigeführten Tod zu beenden sind, setzt jene Menschen unter enormen „moralischen“ – eigentlich gesellschaftlichen – Druck, die von Angehörigen oder Gesellschaft vermehrt Hilfe benötigen, als „Belastung“ empfunden werden.
Die gesellschaftliche Schwelle, die Tötung kranker, behinderter oder einfach alter Menschen als „Erlösung“ zu bagatellisieren sinkt mit der gesellschaftlichen Akzeptanz von Sterbehilfe.