Aktuelle Stunde zum Thema "Gleichstellung von behinderten Menschen"
„Ein Schutz vor Diskriminierung, der zwar in der Bundesverfassung festgeschrieben, aber nicht durchsetzbar ist, ist totes Recht. Wir brauchen ein umfassendes Anti-Diskriminierungsgesetz mit gerichtlich durchsetzbaren Rechtsansprüchen für die Opfer. Bekenntnisse sind gut, Ansprüche sind besser,“ sagte heute Marco Smoliner, parteifreier Abgeordneter des Wiener Liberalen Landtagsklubs.
Diese Forderung steht am Freitag auch im Mittelpunkt der von Hecht, Pöschl, Hack und Smoliner mit Unterstützung der ÖVP beantragten Aktuellen Stunde im Wiener Landtag. „Es könne nicht darum gehen, dass BehindertenpolitikerInnen aller Parteien von einer Intervention zur anderen hetzen, um einzelne Diskriminierungen von behinderten Menschen in Arbeit und Beruf, Schule und Ausbildung, im öffentlichen Raum und im Privatleben abzustellen,“ so Smoliner.
Das in der Bundesverfassung festgelegte Staatsziel, niemand dürfe wegen seiner Behinderung benachteiligt werden, müsse gerichtlich einklagbar werden. Betroffene müssten die Möglichkeit haben, sich selbst mit den Mitteln des Rechtsstaates gegen Diskriminierungen zu wehren. Eine Rollstuhlfahrerin solle Gehsteigabschrägungen auf der Straße ebenso einklagen können, wie ein gehörloser Student eine Dolmetscherleistung in der Vorlesung. „Wer täglich auf Gnadenakte, Hilfeleistungen und Interventionen anderer angewiesen ist, kann nicht selbstbestimmt leben,“ sagte Smoliner.
Smoliner verwies auf das in den USA geltende Bundesgesetz gegen Diskriminierung jeder Art, den „Americans with Disabilities Act – ADA“. Dieses Gesetz ermögliche es unter anderem benachteiligten Behinderten, Gleichbehandlung im Umgang mit jedermann – staatlichen Stellen und Behörden ebenso wie Privaten – einzuklagen. Neben barrierefreien öffentlichen Verkehrsmitteln, Behörden, Geschäften und Hotels, Gehsteigabschrägungen und Rampen im öffentlichen Raum gebe es z.B. in Universitäten Service-Center für sinnes- und/oder lernbehinderte StudentInnen, die eine Teilnahme am regulären Vorlesungsbetrieb ermöglichen. Derartige Entwicklungen seien nur möglich gewesen, weil sich die USA – obwohl bei weitem kein Musterland der Menschenrechte – zur Gleichstellung nicht nur bekennen, sondern sie auch durchsetzbar gemacht hätten.
„Das Land Wien darf nicht auf die Bundesregierung verweisen und auf ein Antidiskriminierungsgesetz warten. Wien muss sich seiner Vorreiterrolle bewusst sein und einen umfassenden, einforderbaren Diskriminierungsschutz schaffen. An Parteigrenzen kann und darf ein solches Vorhaben nicht scheitern,“ schloss Smoliner.