SMS-TAN-Verfahren für blinde und sehbehinderte Menschen wird bei Bank Austria beibehalten

Das Internetbanking der Bank Austria wurde mit 16. November 2022 umgestellt, was in der Einstellung des MobileTAN SMS-Verfahrens resultiert. MobileTAN Push-Verfahren oder CardTAN-Verfahren als Alternativen sind für blinde und sehbehinderte Kund:innen ungenügend.

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Durch das Ende der MobileTAN SMS-Verfahrens würden für einige Nutzer:innen entscheidende Hindernisse entstehen, die eine selbstbestimmte Erledigung von Bankgeschäften einschränken.

Barrierefreiheit sollte durch bessere Sicherheit nicht eingebüßt werden und besonders in Finanzangelegenheiten möchte man nicht auf andere Menschen angewiesen sein, urgierte der Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich (BSVÖ).

Wie wird das SMS-Verfahrens verändert?

Mit 16. November 2022 wurde das MobileTAN SMS-Limit reduziert, aber Transaktionen bis maximal 100 Euro täglich können dann noch mit MobileTAN per SMS autorisiert werden, ausgenommen sind Eigenübertragungen und Wertpapierkäufe.

Wenn höhere Zahlungen getätigt werden müssen, muss auf die Alternativen, also das MobileTAN-Push-Verfahren oder das CardTAN-Verfahren zurückgegriffen werden. Beide Verfahren gelten als sehr sicher, wurden aber von den Mitgliedern des BSVÖ und seiner Landesorganisationen als nicht barrierefrei eingestuft.

Eine vollständige Einstellung des MobileTAN SMS-Verfahren soll seitens Bank Austria mit Mitte 2023 erfolgen.

Dienstleistung für blinde und sehbehinderte Kund:innen

Nach Darlegung der Problematik wurde mit dem Disability Management der Bank Austria an einer zufriedenstellenden Lösung gearbeitet. Sollte dies gewünscht und benötigt werden, können sehbehinderte und blinde Nutzer:innen das MobileTAN SMS-Verfahren nach wie vor verwenden.

Die Stellungnahme des Disability Managements besagt, dass blinde und sehbehinderte Kund:innen die Bankmitarbeiter:innen in der Filiale vorab über ihre Sehbehinderung in Kenntnis setzen können.

Danach wird ein sogenannten „Sideletter“ als Nachricht in die Kommunikationszentrale des Onlinebankings „24You“ gestellt, den die Kund:innen dann mit TAN unterfertigen müssen. Anschließend wird das Limit in 2-3 Werktagen von zentraler Stelle entfernt.

Präsident des BSVÖ, Markus Wolf sagt hierzu:

Wir freuen uns, dass blinde und stark sehbehinderte Menschen ihre Bankgeschäfte weiterhin selbstständig und unkompliziert erledigen können. Dieselbe barrierefreie und nutzerfreundliche Lösung für alle ist zwar das Ziel, aber manchmal sind auch Zwischenschritte notwendig.

Es ist aber ebenso möglich, direkt online in der Kommunikationszentrale des Onlinebankings „24You“ eine Nachricht an den:die Betreuer:in zu schicken. Diese:r stellt dann den „Sideletter“ in die Kommunikationszentrale und das weitere Vorgehen ist wie oben angeführt.

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Ein Kommentar

  • Was für einen Megabullshit habe ich da gerade gelesen?
    Herr, lass Hirn in den ÖBSV regnen!