Die schon lange geplante Vereinheitlichung der österreichischen Bauordnungen, die nicht zuletzt auch zu einer Verbesserung im Bereich des barrierefreien Planens und Bauens führen soll, droht völlig überraschend gegen unsere Interessen auszufallen.
Im jüngsten Entwurf des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB), das mit der Vereinheitlichung beauftragt worden ist, finden sich plötzlich diverse Formulierungen, welche zu gravierenden Verschlechterungen im Bereich des barrierefreien Bauens führen würden.
So soll es zu enge Stiegenhäuser geben, die Bewegungsflächen zwischen Wohnungen und Treppen sollen zu klein sein, es sollen wieder höhere Türschwellen erlaubt sein und noch viele weitere Rückschritte im Vergleich zu den bestehenden Bauordnungen darf es nach den Vorstellungen dieses Entwurfs geben.
Wir betrachten dies als einen Anschlag auf unsere Bürgerrechte und als den Versuch einer Diskriminierung von behinderten und anderen in ihrer Bewegung oder in ihrer Wahrnehmungsmöglichkeit eingeschränkten Menschen. Des Weiteren stellen die Vorschläge einen Verstoß gegen das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz sowie gegen das Gleichbehandlungsgebot der öffentlichen Hand in Artikel 7 des Bundes-Verfassungsgesetzes dar.
Daher haben wir dem OIB eine Stellungnahme mit der dringenden Aufforderung zukommen lassen, ihren Inhalt vollinhaltlich in den Text des Entwurfs aufzunehmen und die geplanten Verschlechterungen somit wieder rückgängig zu machen.
BIZEPS wird die weitere Entwicklung genauestens beobachten und jedenfalls keine behindertenfeindlichen Bestimmungen akzeptieren.
Monika A. Klenovec,
02.05.2007, 21:44
Aktuelle News zu den harmonisierten Bauvorschriften der Länder: Die OIB-Richtlinien wurden in der Generalversammlung des OIB am 25. April 2007 unter Anwesenheit der Vertreter aller Bundesländer einstimmig beschlossen. Sie basieren auf den Beratungsergebnissen der von der Landesamtsdirektorenkonferenz zur Ausarbeitung eines Vorschlags zur Harmonisierung bautechnischer Vorschriften eingesetzten Länderexpertengruppe. Die Arbeit dieses Gremiums wurde vom OIB entsprechend dem Auftrag der Landesamtsdirektorenkonferenz koordiniert.
Die OIB-Richtlinien dienen als Basis für die Harmonisierung der bautechnischen Vorschriften und können von den Bundesländern zu diesem Zweck herangezogen werden. Die aktuellen OIB-Richtlinien darunter auch die RL 4 „Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit“ (Fassung April) findet sich unter http://www.oib.or.at/Harmonisierung
Im Detail wird noch zu prüfen sein, in wie weit die letzten Einsprüche darin berücksichtigt wurden. Aber immerhin ein erster lang erwarteter Schritt …!
Franz Werfel,
09.02.2007, 16:23
Die österreichische Ausprägung des Total-Föderalismus ist ein gewaltiger Nachteil für den Wirtschaftsstandort Österreich.
Martin Ladstätter,
07.02.2007, 11:32
@Herr Böck: Das von ihnen zitierte Gesetz heißt – wie Sie vermutet haben – wirklich ein wenig anders: „The Americans with Disabilities Act-ADA of 1990“
Franz Böck,
07.02.2007, 10:48
@Frau Rebl: Ich kenne das Land und die Leute relativ gut. Es gibt fast weltweit keine bessere Barrierefreiheit zu erwarten als in den Staaten. Warum das dort möglich ist und bei uns nicht , ist aber simpel erklärt.
Die hatten einen Vietnamkrieg und wir nicht. Nach der Rückkehr tausender körperlich, invalider Soldaten und deren schlechten Behandlung, da sie ja den Krieg verloren hatten, haben diese Invaliden durch wüste Demos und der öffentlichen Zurschaustellung der Folgen eines sinnlosen Krieges, ordentlichen Einfluss auf die Gesellschaft da drüben bekommen. Seither haben diese Leute ein massives Lobbying in der Us-Gesellschaft, dass in dem American Law for Disabled ihren Gipfel und Ausdruck bekommen hat. Dieses Gesetz, dessen Namen ich auch falsch geschrieben haben könnte, wäre auch den ganzen Europäern zu wünschen. Freiwillig hätten die da drüben auch nichts gemacht, mit diesem Gesetz aber sind sie verpflichtend alles zu tun, was die Barrierefreiheit sicherstellt.
Sollte es einem Bürgermeister, wie dem Clint Eastwood, aus Jux und Tollerei einfallen, dem Gesetz nicht Folge zu leisten, dann hat er sich eben geschnitten, als er in Monterey die Durchsetzung der Barrierefreiheit der neuen Mc Donald Hütte verhindern wollte. Die Auswüchse dieses Gesetzes durch irrsinnige Forderungen Behinderter sind mir aber auch bekannt. Das ist der wahre Grund der Barrierefreiheit in den USA.
Harald Walchshofer,
07.02.2007, 10:27
Die Regelungen der Bauordnung sind die eine Sache, die Umsetzung die zweite. Die Regelungen müssen so gelten, daß einerseits unter Bedachtnahme auf die Kosten die Mindestforderungen gering gehalten werden, andererseits die vielen zu Recht bestehenden Belange der Nutzer, zu Fuß, mit Kinderwagen, mit Hund oder Rollstuhl … beachten.
Trotz aller Vorschriften, und kein Regelwerk kann alle Situationen völlig beschreiben, ist die Verantwortlichkeit für die Qualität der Projekte Planerverantwortlichkeit. Da aber Investoren für Planung nichts mehr ausgeben, tritt genau die immer wieder angetroffene katastrophale reale Bauqualität auf. Die Behörde kann die Qualität eoiens Objektes weder beurteilen noch darüber richten, obwohl die Eihaltung der Grundsätze sicher zu prüfen ist.
Reale Beispiele: Universitätsgebäude mit in Behinderten WC in jedem Geschoß, leider in einem Stiegenhaus ohne Lift (ein Gebäude, das die Universität so bekommen hat, ohne Mitspracherecht), Neubau einer Universität in Niederösterreich (mit Immobilienlehrgängen!!), der Lift ist nur über das Freie erreichbar. Neubau Wohnanlage in Kärnten, Lift im Haus, aber leider erst nach 12 Stufen, oder über langen Umweg über die Feuerwerhrzufahrt, Neues Hochhaus in Wien, Cafe im EG, Wenn das zugehörige Amtshaus geschlossen hat, darf man das Cafe über den Hinterausgang zum Müllraum verlassen.
Bei allen Forderungen für barrierefreie Erreichbarkeit, wird aber immer vergessen, daß man im Gefahrenfall auch das Objekt verlassen können muß. Die Lösungsvorschläge sind da, (Änderung der TRVB, ÖNorm B1602, …) aber keinen interssiert es.
Aber als Wiederholung: Kein Gesetz kann die komplexen Wechselwirkungen der Erfordernisse berücksichtigen. Ein derartiges Gesetz wäre unlesbar und unzumutbar. Die Verantwortung liegt bei der Planung, die wiederum beauftragt werden muß. Wer heute über konsequentes Planen spricht wird bretibandig gemobbt und bekommt keine Aufträge.
Vera Rebl,
07.02.2007, 10:12
So lange es sich um Empfehlungen handelt, wird sich überhaupt nichts ändern. Meine Urlaube in USA waren in dieser Hinsicht wirklich Urlaube – auch für meine Begleitung.
In Las Vegas gibt es viele Luxusbauten, wo unsere Architekten (und Bauherren, die seinerseits die Architekten manchmal stoppen) sehen können, wie man Barrierefreiheit ohne Trara einfach einbindet. Ein Haus, das nicht barrierefrei ist, kriegt dort schlicht und einfach keine Betriebsgenehmigung. Ich verstehe nicht, warum das in Österreich nicht möglich ist.
Anonymous,
05.02.2007, 10:59
Immer noch glauben Architekten, ohne Stiegen nicht auszukommen, finden Rampen „unschön“, und glauben, dass Barrierefreiheit nur ein paar Behinderten nutze. Schon mal an die Überalterung gedacht? Und wenn man mehr Kinder will, dann bitteschön müssen auch Kinderwägen überall hinfahren können! Ignoranz ist die ärgste Behinderung.
meia,
03.02.2007, 15:28
Lernt man nicht aus den Fehlern der Vergangenheit? Warum bezieht man betroffene Fachleute wie Manfred Srb, Eduard Riha von der ÖAR oder auch andere, seitens des OIB nicht ein? Es sollten die besten behindertenfreundlichen Baugesetze aus allen Bauordnungen des Bundes und der Länder in die neue Bauordnung einfließen. Es darf nicht sein, daß es Rückschritte gibt.