Der Sonderbericht zur „Realität von Menschen mit Behinderung“ wurde von der Volksanwaltschaft verfasst und dem Parlament übermittelt.
Verena Nussbaum, SPÖ-Sprecherin für Menschen mit Behinderung, dankt der Volksanwaltschaft für die Vorlage dieses Berichts und betont: „Es zeigt sich, dass wir mit unseren Forderungen nach einer besseren sozialversicherungsrechtlichen Absicherung von Menschen mit Behinderung und Verbesserungen bei der persönlichen Assistenz im Alltag richtig liegen. Auch die Volksanwaltschaft sieht hier Handlungsbedarf.“
„Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf volle Teilhabe in unserer Gesellschaft, dazu gehört aber auch, dass sie statt einem Taschengeld ein Gehalt bekommen. Wenn sie in einer Behindertenhilfewerkstätte tätig sind, haben sie auch keine eigene Kranken- und Pensionsversicherung. Da werden Erwachsene sozialversicherungsmäßig wie Kinder behandelt, sind bloß mitversichert und können keine Ansprüche in der Pensionsversicherung erwerben. Und statt eines Gehalts bekommen sie Taschengeld. Das gehört geändert, das sieht auch die Volksanwaltschaft so“, sieht sich Nussbaum bestätigt.
Auch bei der persönlichen Assistenz im Alltag von Menschen mit Behinderung besteht Handlungsbedarf, denn es gibt hier sehr unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern. „Die SPÖ fordert hier schon lange die Einrichtung eines bundesweiten Inklusionsfonds, damit dieser unbefriedigende Zustand abgestellt wird. Es gibt genug für eine neue Regierung zu tun, um Menschen mit Behinderung ein eigenständiges, emanzipiertes Leben zu ermöglichen“, so Nussbaum.