Kein Rechtsanspruch auf Unterstützung aus Fond für Menschen mit Behinderungen
Jetzt ist es amtlich. Die bereits zur „beschränkten Einmalzahlung“ degradierte Pflegegelderhöhung ist nun endgültig gestorben. Statt dessen wird ein bereits bestehender Fond für Menschen mit Behinderungen aufgestockt. Aus diesem können nahe Angehörige, die eine pflegebedürftige Person ab Pflegestufe vier betreuen, um Unterstützung ansuchen, wenn sie bspw. wegen Krankheit oder Urlaub ihre Pflegetätigkeit unterbrechen. Natürlich gibt es auf diese Leistung keinen Rechtsanspruch.
„Eine derartige Leistung wäre ein wichtiger und richtiger Schritt, wenn darauf ein Rechtsanspruch bestünde und wenn dieser nicht als Kompensation für die längst fällige Pflegegelderhöhung konstruiert wäre,“ erläutert Sozial-Landesrat Josef Ackerl. Diese „Nicht-Pflegegelderhöhung“ von Vizekanzler Haupt wird wohl als das „Rückzugsgefecht“ in die Geschichte der Sozialpolitik eingehen.
Wie in vielen Fragen agiert hier die schwarzblaue Bundesregierung nach dem Motto „Gnade vor Recht“ und „degradiert“ die potentiellen LeistungsbezieherInnen (Angehörigen) zu „Bittstellern“. Die Geschichte der noch im März von Vizekanzler Haupt vollmundig verkündeten linearen Pflegegelderhöhung um 1,8 Prozent gleicht inzwischen einer Serie von „sozialpolitischen Niederlagen.“
- Noch im März kündigt Vizekanzler Haupt eine lineare Erhöhung um 1,8 Prozent für alle Pflegegeldbezieher/innen an, um sich im darauf folgenden Ministerrat eine klare Abfuhr zu holen.
- Daraufhin wird die Idee geboren, die Pflegegeldbezieher/innen ab Stufe vier mit einer Einmalzahlung budgetschonend abzuspeisen
- Im Begutachtungsentwurf werden dann noch einmal die stationären Pflegegeldbezieher/innen von dieser Einmalzahlung (wie Heimbewohner/innen) ausgenommen.
- Und nun ist auch diese Einmalzahlung endgültig gestorben.
„Die Leidtragenden sind die Pflegegeldbezieher/innen, die nun einmal mehr wissen, auf welche Versprechungen sie sich sicher nicht verlassen können,“ kritisiert Sozial-Landesrat Josef Ackerl. Rund 4,1 Mio. Euro mehr Pflegegeld hätten die rund 46.000 oberösterreichischen Bundespflegegeldbezieher/innen bei einer linearen 1,8%igen Erhöhung alleine in diesem Jahr erhalten. Die reduzierte Einmalzahlung hätte ihnen zumindest ein Plus von rund 2 Mio. Euro gebracht.
In der Folge hätten durch eine „automatische gesetzliche“ Verknüpfung die rund 8150 Landespflegegeldbezieher/innen aus dem Landesbudget 753.000 Euro (1,8% Erhöhung) bzw. 300.000 Euro (reduzierte Einmalzahlung) erhalten.