Sozial- und Familienleistungen werden 2025 erneut an Inflation angepasst

Am 1. Jänner 2025 erhöhen sich Leistungen wie Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag und Mehrkindzuschlag, Krankengeld, Pflegegeld, Schüler- und Studienbeihilfe um 4,6 Prozent.

Sozialministerium
BIZEPS

Am 1. Jänner 2025 erhöhen sich Leistungen wie Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag und Mehrkindzuschlag, Krankengeld, Pflegegeld, Schüler- und Studienbeihilfe um 4,6 Prozent.

Im selben Ausmaß steigen die Richtsätze für die Sozialhilfe. Für Alleinlebende steigt der Maximalbetrag auf monatlich 1.209 Euro netto, für Paare auf 1.692 Euro netto. Über einen neuen Absetzbetrag erhalten Alleinerzieher:innen und Alleinverdiener:innen mit geringen Einkommen nun dauerhaft 60 Euro pro Kind und Monat zusätzlich.

“Ein:e Alleinerziehende:r mit zwei Kindern, der bzw. die Teilzeit arbeitet und Sozialhilfe bezieht, profitiert von den Erhöhungen im kommenden Jahr mit rund 1.100 Euro. Zusätzlich haben wir die 60 Euro pro Kind und Monat aus dem Paket gegen Kinderarmut dauerhaft abgesichert”, betont Sozialminister Johannes Rauch.

Pensionen steigen mit Inflation

Für rund 2,3 Millionen Pensionist:innen in der gesetzlichen Pensionsversicherung steigen die Bezüge ebenfalls um 4,6 Prozent. Pensionen über 6.060 Euro (2024) erhöhen sich um einen Pauschalbetrag. Der Ausgleichszulagen-Richtsatz für rund 200.000 Mindestpensionist:innen steigt von aktuell 1.217,96 auf 1.273,99 Euro brutto pro Monat. Versehrten- und Betriebsrenten, Versehrtengeld und die Integritätsabgeltung werden ab 2025 nicht mehr auf die Ausgleichszulage angerechnet.

Gesundheitsreform bringt weitere Verbesserungen

Im Fokus steht im kommenden Jahr auch die weitere Umsetzung der Gesundheitsreform. Die Länder erhalten erneut 600 Millionen Euro zusätzlich, um wichtige Reformmaßnahmen in den Spitälern umzusetzen. Für die Sozialversicherung stehen 300 Millionen Euro zur Verfügung. Sie kann damit einen bundesweit einheitlichen Gesamtvertrag abschließen, zusätzliche Kassenstellen und neue Primärversorgungseinheiten schaffen.

Weiter vorangetrieben wird auch die Digitalisierung. Die Elektronische Gesundheitsakte ELGA wird um neue Funktionen erweitert. Geplant ist eine Gesundheitsapp, die Daten wie Diagnosen, Laborwerte oder Medikamente für die Patient:innen übersichtlich darstellt. Über die Gesundheitshotline 1450 sollen Videokonsultationen möglich werden.

Mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen

Für mehr Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen sorgen ab nächstem Jahr erste Pilotprojekte zu “Lohn statt Taschengeld”. Sie werden von den Ländern umgesetzt und unterstützen Menschen in tagesstrukturellen Einrichtungen beim Einstieg in den regulären Arbeitsmarkt. Sie erhalten dadurch ein faires Entgelt und sind sozialversicherungsrechtlich abgesichert.

Durch eine Novelle des Behinderteneinstellungsgesetzes müssen Unternehmen mit über 400 Mitarbeiter:innen ab 1. Jänner 2025 eine:n Barrierefreiheitsbeauftragte:n benennen. Sie sind in die Planung aller Maßnahmen einzubeziehen, die für Menschen mit Behinderungen relevant sind. Bisher galt das nur für Bundesministerien und andere öffentliche Institutionen.

Verbesserungen für Blinde und Gehörlose bringt ab Juni 2025 das Barrierefreiheitsgesetz. Es verpflichtet Hersteller:innen, Importeur:innen und Händler:innen von digitalen Produkten sowie Anbieter:innen von Dienstleistungen, EU-weite Standards einzuhalten. Dazu zählen etwa PCs, Smartphones, E-Reader, Smart-TV-Geräte, Bankomaten und Fahrkartenautomaten sowie Bankdienstleistungen, bestimmte Verkehrsdienstleistungen und Online-Shops.

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