Abseits der Lage am Arbeitsmarkt befasste sich der Sozialausschuss des Nationalrats heute auch mit einem aktuellen Bericht der Behindertenanwaltschaft.
646 Menschen mit Behinderung, deren Angehörige, Selbsthilfegruppen oder Interessenvertretungen haben sich demnach 2019 an Behindertenanwalt Hansjörg Hofer und sein Team gewandt, wobei es unter anderem um Diskriminierungen in der Arbeitswelt, Probleme bei der Ausbildung sowie um das Thema Barrierefreiheit ging.
Einige Verbesserungen wie die jährliche Valorisierung des Pflegegelds und die Abschaffung der Normverbrauchsabgabe für Menschen, denen die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zumutbar ist, konnten laut Hofer zuletzt erreicht werden, etliche Forderungen wie die bessere Durchsetzung von Rechtsansprüchen oder umfassende Barrierefreiheit sind aber noch offen.
Im Ausschuss diskutiert wurde auch über verschiedene Anträge der Opposition, etwa zum sogenannten fiktiven Ausgedinge und zum Pensionssplitting. Die meisten Anträge wurden vertagt. Ein Antrag der NEOS zur Rahmenhaushaltsordnung der Arbeiterkammer wurde abgelehnt.
Behindertenanwaltschaft: Rechte von Menschen mit Behinderung brauchen stärkere Durchsetzungskraft
Der nunmehr zweite Bericht der Behindertenanwaltschaft wurde von den Abgeordneten als wichtige und informative Quelle über die Lage von Menschen mit Behinderung gewertet und einstimmig zur Kenntnis genommen (III-171 d.B.).
Zu den seit dem ersten Bericht noch immer offenen Forderungen gehören unter anderem eine stärkere Einbindung bei Regelungen und Entscheidungen, die sie betreffen, und ein Ausbau der inklusiven Kinderbetreuung für Einjährige. Auch wäre es nach Meinung von Behindertenanwalt Hofer notwendig, die Ressourcen für den sonderpädagogischen Förderbedarf an den tatsächlichen Bedarf anzupassen und im Gesundheitssystem flächendeckend „leichte Sprache“ zu verwenden.
Bezüglich Barrierefreiheit sollen Wohnbauförderungen nur bei barrierefreien Umsetzungen ausgeschüttet werden. Weitere – zum Teil schon seit langem bestehende – Forderungen betreffen u.a. die Einbeziehung von Tätigkeiten in Behindertenwerkstätten in die Kranken- und Pensionsversicherung, eine bundeseinheitliche Regelung für persönliche Assistenz, die Streichung der embryopathischen Indikationen bei Schwangerschaftsabbrüchen, Sensibilisierungskampagnen zum Abbau von Klischees und Vorurteilen und ein Gebührenentfall für die Verlängerung befristeter Führerscheine.
Die wichtigsten Aussagen des Berichts stellte den Abgeordneten die stellvertretende Behindertenanwältin Elke Niederl vor. Niederl umriss in ihrem Einleitungsstatement die umfangreiche Tätigkeit der Behindertenanwaltschaft, aus der sie Erkenntnisse gewinne, in welchen Bereichen es immer noch Probleme gebe.
Eines davon sei die Durchsetzung von Rechtsansprüchen für Menschen mit Behinderung. Neben der umfangreichen Beratungstätigkeit habe der Behindertenanwalt im Berichtsjahr auch bei 31 Schlichtungsverfahren als Vertrauensperson fungiert. Die Anwaltschaft gebe auch regelmäßig Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben ab und arbeite an der Bewusstseinsbildung in der Öffentlichkeit für Anliegen von Menschen mit Behinderung.
Nach wie vor sei die Barrierefreiheit ein zentraler Punkt, an dem noch gearbeitet werden müsse. Weitere Felder, die noch zu bearbeiten sind, sind laut Niederl die Situation von Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt sowie die Bereiche Wohnen und Sozialrecht.
Kira Grünberg (ÖVP) sagte, 2019 seien zwar eine Reihe von Maßnahme zur Verbesserung der Situation von Menschen mit Behinderung umgesetzt worden, es bleibe aber, wie der Bericht zeige, noch einiges zu tun. Ein besonderes Anliegen ist für sie eine bundeseinheitliche Regelung der persönlichen Assistenz außerhalb des Arbeitsbereichs. Was die Barrierefreiheit betrifft, so freue sie sich darauf, dass das Parlamentsgebäude am Ring nach der Renovierung durchgehend barrierefrei sein werde.
Auch Verena Nussbaum (SPÖ) betonte, eine Reihe wichtiger Maßnahmen stehe noch an und müsse weiterverfolgt werden, wie etwa die Forderung nach Lohn statt Taschengeld oder die Absicherung von Menschen mit Behinderung durch die Sozialversicherung.
Das Prinzip der leichten Sprache sollte gerade im Gesundheitsbereich stärkeren Einzug halten, befand Nussbaum. Wichtig sei es, dass gerade in der derzeitigen Wirtschaftskrise Maßnahmen für Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt gesetzt werden. Ihr Fraktionskollege Christian Drobits wies auf die Unterstützung pflegender Angehöriger hin. Das Burgenland habe hier ein gutes Modell umgesetzt, meinte er und wollte wissen, inwieweit dieses Modell Chancen auf eine bundesweite Umsetzung hat.
Fiona Fiedler (NEOS) meinte, dass das Regierungsprogramm zwar eine Reihe positiver Maßnahmen für Menschen mit Behinderung vorsehe, diese aber noch auf sich warten lassen. Das betreffe etwa die Arbeitswelt, die Förderung von GebärdesprachendolmetscherInnen, aber auch von PädagogInnen, etwa im Bereich der Sehbeeinträchtigungen. Fiedler sah auch Defizite in der Datenlage, die es erschwere, überhaupt einzuschätzen, wie hoch der Bedarf an bestimmten Maßnahmen überhaupt ist.
Heike Grebien (Grüne) sagte, die Probleme, vor denen Menschen mit Behinderung stehen, seien oft eine typische Querschnittsmaterie. Lösungsansätze müssten daher interdisziplinär gesucht werden.
Dagmar Belakowitsch (FPÖ) thematisierte die Probleme des Bildungswegs von Menschen mit Behinderung. Auffällig sei, dass gerade für Frauen mit Behinderung die Ausbildung oft mit der Absolvierung der Pflichtschule ende. Wichtig wäre es daher, Inklusion an den Schulen bis zum 18. Lebensjahr zu gewährleisten.
Die stellvertretenden Behindertenanwältin Elke Niederl bestätigte, dass die Corona-Krise die für Menschen mit Behinderung ohnehin schwierige Lage am Arbeitsmarkt nochmals erschwert hat. Hier wäre es wichtig, arbeitsmarktpolitisch Anreize für Beschäftigung zu setzen.
Eine wichtige Maßnahme, um Bewusstsein für Barrierefreiheit zu fördern, wäre die Aufnahme verpflichtender Module zum Thema in die Architektenausbildung. Auch in der Frage der Inklusion an den Schulen sehe die Behindertenanwaltschaft noch Handlungsbedarf, SchülerInnen sollen auch nach der Pflichtschule ein Angebot an inklusivem Unterricht vorfinden. Ein solches könne nach Ansicht der Behindertenanwaltschaft bei ausreichender Unterstützung durchaus umgesetzt werden.
Anschober: Pilotprojekt zu persönlicher Assistenz soll nächstes Jahr starten
Wie die Abgeordneten hob auch Sozialminister Rudolf Anschober die wichtige Unterstützung hervor, welche die Behindertenanwaltschaft für Menschen mit Behinderung und für die Wahrnehmung ihrer Anliegen leistet. Was die angesprochenen Forderungen betreffe, so herrsche grundsätzlich Einigkeit über die Notwendigkeit ihrer gesetzlichen Umsetzung, sagte Anschober.
Ihm sei es ein großes Anliegen, dass hier rasch Fortschritte erzielt werden. Die Problematik liege allerdings oft darin, dass es geteilte Zuständigkeiten von Bund und Ländern gebe. Das gelte auch für den „großen Brocken“, der noch anstehe, nämlich die Ausweitung der persönlichen Assistenz.
Für pflegende Angehörige sei es wichtig, rasch eine Lösung für Kurzzeitpflege zu finden, die oft benötigt werde, um eigenen Bedürfnissen nachgehen zu können. Diese und andere Punkte wie etwa die Absicherung pflegender Angehöriger, solle im Rahmen der geplanten Pflegereform behandelt werden.
Vor allem in Länderkompetenz liege auch die Umsetzung der Forderung der Lebenshilfe „Gehalt statt Taschengeld“ im Bereich der Tageseinrichtungen bzw. Werkstätten. Hier müsse die Datengrundlage erhoben werden, bevor eine Umsetzung möglich sei.
Ähnliches gelte für die persönliche Assistenz, er hoffe aber, dass dazu kommendes Jahr ein Pilotprojekt gestartet werden kann. Anregungen wie die der einfachen Sprache im Gesundheitsbereich nehme er gerne auf. Anschober betonte, dass viele der angesprochenen Themen ressortübergreifend behandelt werden müssen. Daher sei es ihm ein besonders Anliegen, dass über den neuen Nationalen Aktionsplan Behinderung alle Ressorts ihre jeweilige Verantwortung wahrnehmen.
Weiterbestand des Reha-Zentrums Weißer Hof offen
Was die Forderung der FPÖ nach einem Weiterbestand des von der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) betriebenen Reha-Zentrums „Weißer Hof“ in Klosterneuburg (268/A(E)) betrifft, haben sich etwa Markus Koza (Grüne) zufolge zur Nachnutzung auch seitens der AUVA neue Blickwinkel ergeben.
Hier gelte es, einen runden Tisch abzuwarten, der Corona-bedingt noch nicht stattgefunden habe. Gesundheitsminister Rudolf Anschober räumte ein, dass entsprechende Gespräche noch vor Jahresende stattfinden sollen. Der Antrag wurde mit den Stimmen von ÖVP und Grünen vertagt.
Ingrid Gruber-Seiberl
12.10.2020, 16:41
Ich plädiere, in dieses Pilotprojekt ab 2021 ganz besonders auch Menschen mit PSYCHISCHEN BEEINTRÄCHTIGUNGEN AUFZUNEHNEHMEN!!! Dieser Punkt ist
wichtig für: Gespräche, Krisenverhinderung, Tagesstruktur, Problemerkennung,
Unterstützung in Medikations-Compliance, Beratung betreffend Finanzen und
Förderungen, Beobachtung bei psychischer Veränderung, Schutz vor Suizid und
Vereinsamung. Man könnte noch viele Fakten aufzählen. Da ich selbst Betroffene
bin, weiß ich, wie schwer das Leben allein mit psychischer Beeinträchtigung ist.
Lange Zeiten von Tiefs und Lebensmüdigkeit könnten verkürzt und gebessert
werden. Dabei geht es nicht um die erforderliche Psychotherapie sondern grund-
sätzlich um Basisschutz zum Aufrechterhaltung eines selbständigen Lebens mit
besserer Qualität und höherem Selbstwert. Bitte teilen Sie diesen Aufruf!!!
Mit freundlichen Grüßen – gerne Kontaktaufnahme: ingru21@gmx.at – in Linz.