Sozialausschuss: Eingliederung von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt

Finanzausschuss soll sich mit Tabakhandelsspannen befassen

Parlament
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Die Bemühungen des Sozialministeriums zur verstärkten Eingliederung von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt hat die FPÖ zum Anlass genommen, um eine neue Tabakhandelsspannenregelung für die österreichischen TrafikantInnen zu fordern.

Geht es nach Peter Wurm soll es künftig eine gesplittete Spanne von mindestens 14% für Tabakfachgeschäfte und mindestens 7,6% für Tabakverkaufsstellen geben (1933/A(E)). Die Kritik, der Titel des vorliegenden Antrags sei irreführend, da dieser auf Menschen mit Behinderung hindeute und tatsächlich TrafikantInnen betreffe, wies Wurm zurück. Er begründete dies mit der vergleichsweise hohen Beschäftigung von Menschen mit Behinderung in Trafiken. Nach Meinung von Abgeordnetem Johann Höfinger (V) ist der Finanzausschuss für diese Frage zuständig, ein entsprechender Beschluss wurde mit S-V-G-Mehrheit gefasst.

Helene Jarmer (G) nahm die Debatte zum Anlass, um zur gemeinsamen Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Menschen mit Behinderung aufzurufen. Zwei Anträge, die die Grünen zur Unterstützung von Menschen mit Behinderung vorgelegt haben, wurden jedoch vom Ausschuss vertagt. Zum einen geht es Jarmer darum, jenen Personen, die in so genannten „geschützten Werkstätten“ tätig sind, ein existenzsicherndes Einkommen zu gewähren und sie vollständig in die Sozialversicherung einzubeziehen (1672/A(E)). Zum anderen drängt sie auf bundeseinheitliche Regelungen für den Bereich der persönlichen Assistenz, um behinderten Menschen das Führen eines selbstbestimmten Lebens zu erleichtern (994/A(E)). 

Ulrike Königsberger-Ludwig (S) sprach sich dafür aus, eine Regelung zwischen Bund und Ländern für die persönliche Assistenz zu finden. 

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