Sozialausschuss billigt Verlängerung der Sonderbetreuungszeit bis Ende Februar

Betriebe erhalten künftig Hälfte der Lohnkosten ersetzt

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Im Zuge der Corona-Krise wurde in Österreich die sogenannte Sonderbetreuungszeit eingeführt. Sie ermöglicht es ArbeitnehmerInnen, im Bedarfsfall von der Arbeit fernzubleiben, um minderjährige Kinder, Menschen mit Behinderung oder pflegebedürftige Personen selbst zu betreuen, wenn die üblichen Betreuungsstrukturen kurzfristig ausfallen, also etwa Schulen und Kindergärten geschlossen werden oder eine 24-Stunden-Betreuerin nicht nach Österreich einreisen darf.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist eine entsprechende Vereinbarung mit dem Arbeitgeber, der diesfalls einen Teil der Lohnkosten vom Staat erhält.

Derzeit ist dieses Instrument mit Ende September befristet, nun soll es bis Ende Februar 2021 verlängert werden. Ein entsprechender Gesetzesvorschlag der Regierung wurde heute vom Sozialausschuss des Nationalrats mit breiter Mehrheit angenommen. Gleichzeitig werden dem betroffenen Betrieb ab Oktober die Hälfte der Lohnkosten – und nicht nur wie bisher ein Drittel – ersetzt.

In Anspruch genommen werden kann die Sonderbetreuungszeit laut Gesetzentwurf (351 d.B.) neuerlich bis zu drei Wochen, und zwar unabhängig davon, ob man das Instrument bereits genutzt hat oder nicht. Auch eine Inanspruchnahme in den Herbst-, Weihnachts- und Semesterferien ist gegebenenfalls möglich.

In der ersten Phase von März bis Mai konnten laut Familienministerin Christine Aschbacher insgesamt 29.341 Kinder, 188 behinderte Menschen und 110 pflegebedürftige Personen betreut werden. Das sei eine durchaus große Anzahl, sagte ÖVP-Sozialsprecher August Wöginger. Er wies zudem darauf hin, dass das Instrument durch den höheren Kostenersatz für Unternehmer attraktiver werde.

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