Sozialausschuss debattiert anhand von Oppositionsanträgen über Entlastungsmaßnahmen für Beschäftigte und für Unternehmen

Sämtliche Anträge mit Mehrheit der Koalitionsfraktionen vertagt

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Eine breite Palette von sozialen und arbeitsrechtlichen Fragen diskutierte der Sozialausschuss heute anhand von Entschließungsanträgen der Freiheitlichen und der Grünen. Alle diese Anträge wurden mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS vertagt.

Für die Anliegen von Menschen mit Behinderung setzen sich die Grünen mit der Forderung nach einer nachhaltigen Finanzierung des Ausgleichstaxfonds und einem Recht auf die Beseitigung von Barrieren ein.

Grüne sehen Reform des Ausgleichstaxfonds als überfällig an

Die Grünen sprechen sich dafür aus, den Ausgleichstaxfonds (ATF) zu reformieren, um dessen Finanzierung langfristig zu sichern (467/A(E)). Der Fonds wird zum einen von Unternehmen gespeist, die im Verhältnis zu ihrer Größe zu wenige – oder keine – Menschen mit Behindertenstatus beschäftigen.

Der Anteil der Bundeszuschüsse ist laut Grün-Abgeordnetem Ralph Schallmeiner in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Demnach mache die Ausgleichstaxe der Unternehmen nur mehr rund 50 Prozent des derzeitigen Fondsvolumens aus. Auch würden nur etwa fünf Prozent der österreichischen Betriebe aufgrund ihrer Größe und ihres Personalstands Ausgleichstaxen zahlen.

Im Ausschuss berichtete Schallmeiner, dass Projekte für Menschen mit Behinderungen aufgrund der fehlenden finanziellen Ausstattung des ATF gestrichen werden müssten. Man müsse daher gemeinsam mit den Stakeholdern eine Lösung überlegen.

Seitens der Koalitionsparteien bestätigten sowohl Fiona Fiedler (NEOS) als auch Verena Nussbaum (SPÖ) die Notwendigkeit einer Lösung. Nussbaum erklärte, dass die Bundesregierung den Fonds mit einem Minus in der Höhe von 100 Mio. Ꞓ übernommen und ihn aus den allgemeinen Budgetmitteln aufgestockt habe, um seine Finanzierung für die aktuelle Legislaturperiode zu sichern. Nun stehe aber noch eine Überprüfung durch den Rechnungshof aus, begründete Nussbaum den Vertagungsantrag.

Grüne: Barrieren für Menschen mit Behinderung beseitigen

Darüber hinaus drängt der Abgeordnete der Grünen Schallmeiner auf eine Novellierung des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes (476/A(E)). Obwohl es das Gesetz seit fast 20 Jahren gebe und Übergangsfristen längst abgelaufen seien, seien Menschen mit Behinderungen im Alltag immer noch mit vielen physischen Barrieren konfrontiert, bemängelt er.

Menschen mit Behinderungen könnten zwar einen geringfügigen Schadenersatz einklagen, hätten in der Regel aber keinen Anspruch auf die Beseitigung einer Barriere. Ausnahmen gebe es nur bei Verbandsklagen gegen große Kapitalgesellschaften. Schallmeiner fordert daher eine Gesetzesnovelle, die sicherstellen soll, dass im Falle einer gerichtlich festgestellten Diskriminierung aufgrund mangelnder Barrierefreiheit ein Anspruch auf Beseitigung der diskriminierenden Barriere unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage der beklagten Partei besteht.

Auch für diesen Antrag der Grünen zeigten Fiona Fiedler (NEOS) und Verena Nussbaum (SPÖ) großes Verständnis. Beide Abgeordneten verwiesen, wie Heike Eder (ÖVP) jedoch auf kommende Maßnahmen der Bundesregierung. Diese würden noch Zeit brauchen, begründete Eder ihren Vertagungsantrag. Christian Ragger (FPÖ) regte an, bezüglich der Barrierefreiheit bei den Bauordnungen der Länder anzusetzen.

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