Der Tätigkeitsbericht der Behindertenanwaltschaft wurde im heutigen Sozialausschuss im Parlament diskutiert.
Verena Nussbaum, SPÖ-Sprecherin für Menschen mit Behinderung, dankt der Behindertenanwaltschaft für die Vorlage und die Anregungen, die der Bericht enthält.
„Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf volle Teilhabe in unserer Gesellschaft, das beinhaltet auch, dass sie statt einem Taschengeld ein Gehalt bekommen. Wenn sie in einer Behindertenhilfewerkstätte tätig sind, haben sie auch keine eigene Kranken- und Pensionsversicherung. Da werden Erwachsene sozialversicherungsmäßig wie Kinder behandelt, sind bloß mitversichert und können keine Ansprüche in der Pensionsversicherung erwerben. Hier besteht Handlungsbedarf für den neuen Sozialminister Anschober.“
Im Bericht der Behindertenanwaltschaft wird auch die Ausweitung der Unterstützung pflegender Angehöriger gefordert. „Hier soll Sozialminister Anschober sich das burgenländische Modell mit der Anstellung pflegender Angehöriger zu einem Mindestlohn von bis zu 1.700 Euro netto mit voller sozialer Absicherung als Vorbild nehmen. Das ist eine sozial faire und sinnvolle Maßnahme für pflegende Angehörige“, so Nussbaum.
Auch bei der persönlichen Assistenz im Alltag von Menschen mit Behinderung besteht Handlungsbedarf, denn es gibt hier sehr unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern. Die SPÖ fordert hier schon lange die Einrichtung eines bundesweiten Inklusionsfonds, damit dieser unbefriedigende Zustand abgestellt wird.
„Es gibt für die neue Regierung genug zu tun, um Menschen mit Behinderung ein eigenständiges, emanzipiertes Leben zu ermöglichen“, so Nussbaum abschließend.