Klarstellungen zum Angehörigenbonus, erweiterte Qualitätskontrollen bei häuslicher Pflege
Der Sozialausschuss des Nationalrats hat heute auch eine von der Regierung vorgeschlagene Novelle zum Bundespflegegeldgesetz ins Plenum geschickt. Neben legistischen Klarstellungen in Bezug auf den Angehörigenbonus bringt sie insbesondere eine Erweiterung der Qualitätskontrollen bei häuslicher Pflege.
Zudem soll die Datenlage im Pflegebereich verbessert werden, um eine aufeinander abgestimmte Steuerung des Pflege- und Gesundheitssystems zu erleichtern. Für die Gesetzesnovelle stimmten neben den Regierungsparteien auch FPÖ und Grüne.
Novelle zum Bundespflegegeldgesetz
Mit der Novelle zum Bundespflegegeldgesetz (448 d.B.) soll etwa explizit festgelegt werden, dass der Anspruch auf den Angehörigenbonus mit dem Monatsletzten jenes Monats endet, in dem die Voraussetzungen für den Bezug des Bonus weggefallen sind, also die pflegebedürftige Person etwa verstorben ist oder die Einkommensgrenze überschritten wurde. Bei verspäteter Antragstellung wird die Auszahlung des Bonus höchstens ein Jahr rückwirkend möglich sein.
Ausgezahlt wird der Bonus an pflegende Angehörige, sofern die zu pflegende Person Anspruch auf Pflegegeld zumindest der Stufe 4 hat und die Pflege schon seit mindestens einem Jahr überwiegend durch den bzw. die Angehörige erfolgt. Zudem darf das eigene monatliche Durchschnittseinkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Zuletzt waren das 1.710,90 Ꞓ pro Monat. Der Angehörigenbonus beträgt aktuell 134,30 Ꞓ pro Monat, er wird jährlich an die Inflation angepasst.
Um die Qualität häuslicher Pflege sicherzustellen, werden außerdem die Bestimmungen für Hausbesuche adaptiert. So wird die für Qualitätskontrollen zuständige Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) ausdrücklich dazu ermächtigt, die zuständigen Entscheidungsträger zu informieren, wenn die Pflege ihrer Einschätzung nach nicht den Bedürfnissen der pflegebedürftigen Person entspricht und sie die Gefahr einer Unterversorgung sieht. Das soll dazu beitragen, eine adäquate Pflege sicherzustellen.
In diesem Sinn soll die SVS auch mehr Daten als bisher – etwa zum Allgemeinzustand der pflegebedürftigen Person, ihrer Wohnsituation und ihren sozialen Kontakten – erheben dürfen. Explizit in den Erläuterungen zur Regierungsvorlage hingewiesen wird auch auf die Bedeutung des Angehörigengesprächs als unterstützende Maßnahme für Angehörige, die häufig großen psychischen und körperlichen Belastungen ausgesetzt sind.
Ziel der Novelle ist es außerdem, die Datenlage im Pflegebereich zu verbessern. So sollen etwa die Qualitätskontrollen und das Angehörigengespräch künftig auch dazu beitragen, sich einen besseren Überblick über die regionale Betreuungs- und Versorgungssituation von pflegebedürftigen Personen und die Situation pflegender Angehöriger in der jeweiligen Region zu verschaffen.
Zudem werden die Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) und das Sozialministerium künftig regelmäßig pseudonymisierte Daten aus dem Pflegegeldinformationssystem der Sozialversicherung (PFIF) erhalten.
Zustimmung aller Fraktionen
Der Gesetzesentwurf erhielt im Ausschuss die Zustimmung aller Fraktionen. Zwar äußerte Ralph Schallmeiner namens der Grünen in zwei Punkten datenschutzrechtliche Bedenken, er hofft aber, dass die offenen Fragen bis zum Plenum geklärt werden können. Man könne auch mit anonymisierten Daten arbeiten, schließlich gebe es das Gebot der Datenminimierung, sagte er.
Seitens der Koalitionsparteien begrüßten Verena Nußbaum (SPÖ), Heike Eder (ÖVP) und Fiona Fiedler (NEOS) die Novelle. Es gehe um Adaptierungen, die sich aus der Vollzugspraxis ergeben hätten, hielt Eder fest. Gleichzeitig wies sie darauf hin, dass es eine Datenschutz-Folgeabschätzung gegeben habe. NEOS-Abgeordnete Fiedler hob insbesondere auch die Bedeutung des Angehörigengesprächs hervor.
Es sei gut, wenn Gesetzesmängel ausgebessert würden, begründete FPÖ-Abgeordneter Christian Ragger die Zustimmung seiner Fraktion. Auch dass die SVS Daten erhebe, um eine bessere Pflegevernetzung sicherzustellen, sei grundsätzlich positiv. Das dürfe aber nicht zu „Bespitzelungen“ führen, warnte er vor „Datenmissbrauch“.
FPÖ-Anträge zu Pflegegeld-Einstufungen und zur 24-Stunden-Betreuung vertagt
Ragger bekräftigte darüber hinaus die Forderung der FPÖ nach weitergehenden Änderungen im Bundespflegegeldgesetz (701/A(E)). Dieses gewährleistet derzeit seiner Meinung nach nicht, dass Pflegegeldbezieherinnen und -bezieher nach ihrem tatsächlichen Pflegebedarf eingestuft werden. Immer wieder würden Pflegegeld-Einstufungen erst nach Beschreitung des Rechtswegs korrigiert, kritisierte er. Konkret geht es ihm etwa um die Einführung eines unabhängigen Qualitäts- und Kontrollmechanismus, einen Zugang zu rechtlichem Beistand und eine verbesserte Möglichkeit zur Überprüfung von Einstufungsbescheinigungen. Auch soll die Höhe des Pflegegelds jährlich evaluiert und bei Bedarf angepasst werden.
Darüber hinaus ist der FPÖ eine höhere Einkommensgrenze für den Bezug der vollen Förderung für die 24-Stunden-Betreuung ein Anliegen (802/A(E)). Die Grenze von 2.500 Ꞓ sei seit ihrer Einführung im Jahr 2007 kein einziges Mal erhöht worden, kritisiert Abgeordnete Dagmar Belakowitsch und fordert eine nachträgliche Inflationsanpassung samt künftig jährlicher Valorisierung. Familien seien immer häufiger gezwungen, auf Ersparnisse zurückzugreifen oder bei der Qualität der Betreuung Abstriche zu machen, beklagt sie.
Beide Anträge wurden von den Regierungsparteien vertagt. Es sei ohnehin geplant, das Beschwerdemanagement bei Pflegegeld-Einstufungen besser aufzusetzen, hielt Verena Nußbaum (SPÖ) in Richtung des Abgeordneten Ragger fest. Auch Elisabeth Scheucher-Pichler (ÖVP) wies auf entsprechende Zusagen von Sozialministerin Korinna Schumann hin. Die Begutachtungen müssten verbessert werden, gestand Fiona Fiedler (NEOS) zu, ihrer Ansicht nach fehlen Qualitätsvorgaben und Richtlinien.
Forderung nach mehr Förderung für 24-Stunden-Betreuung
Zur 24-Stunden-Betreuung merkte Fiedler an, mit mehr Geld würden bestehende Probleme nicht gelöst. Es brauche eine Totalreform. Zudem wies sie auf die angespannte Budgetlage hin.
Unterstützung erhielten die Freiheitlichen in dieser Frage hingegen von ÖVP-Abgeordneter Scheucher-Pichler. Sie wisse nicht, wie groß die budgetären Spielräume seien, räumte die Abgeordnete ein, appellierte aber an die Sozialministerin, diesem Bereich Priorität beizumessen. Schließlich seien Plätze in Pflegeheimen deutlich kostspieliger als die 24-Stunden-Betreuung. 30.000 Familien in Österreich werden ihr zufolge in dieser Form versorgt. Sowohl Einkommensgrenzen als auch Förderhöhen müssten nach Meinung von Scheucher-Pichler angepasst werden.
Auch die FPÖ-Abgeordneten Dagmar Belakowitsch und Christoph Steiner hoben hervor, dass häusliche Pflege für den Staat deutlich billiger sei als Pflegeheime. „Institutionell werden wir das nicht schaffen“, ist Belakowitsch angesichts der demographischen Entwicklung überzeugt. Zudem wollten die Betroffenen in der Regel in den eigenen vier Wänden gepflegt werden, gab sie zu bedenken. Belakowitsch und Steiner plädierten in diesem Sinn dafür, die Pflege daheim massiv zu stärken und auszubauen.
Zustimmung zu beiden FPÖ-Anträgen signalisierte auch Grünen-Abgeordneter Ralph Schallmeiner. Die Grünen seien zwar nicht die großen Verfechter der 24-Stunden-Betreuung, eine Erhöhung der Einkommensgrenze sei aber überfällig, meinte er.
Sozialministerin Korinna Schumann machte darauf aufmerksam, dass 80 % aller Menschen zu Hause gepflegt würden, wobei 70 % der pflegenden Angehörigen ihr zufolge weiblich sind. Ihr zufolge muss das Thema Pflege vom Bund und von den Ländern gemeinsam gelöst werden.
Teure Pflegeheime zu entlasten, werde nur dann gelingen, wenn der mobile Bereich gestärkt werde, sagte sie. Schumann machte auch darauf aufmerksam, dass viele Angehörige mit Pflege überlastet seien, auch sei nicht jeder geeignet dafür.
Reform der Begutachtungspraxis der PVA
In einem weiteren Entschließungsantrag (799/A(E)) greift die FPÖ die aktuelle Diskussion um die Begutachtungspraxis der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) auf. Das Sozialministerium soll diese sowohl intern prüfen als auch extern evaluieren und dem Nationalrat dazu einen Bericht vorlegen, fordern die Abgeordneten Belakowitsch und Wurm. Ziel müsse eine grundlegende Reform sein. Es brauche „ein faires, transparentes und nachvollziehbares Begutachtungssystem inklusive einer echten und weisungsfreien Schlichtungsstelle“, mahnen sie.
Die FPÖ beruft sich dabei unter anderem auf eine im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich erstellte Studie mit „alarmierenden Ergebnissen“. So hätten 70 % der Antragstellerinnen und Antragsteller auf eine Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension die Untersuchung als wenig oder gar nicht respektvoll bewertet. Bei Pflegegeldanträgen sei dieser Anteil bei 42 % gelegen. Zudem würden Intransparenz und Voreingenommenheit beklagt.
Im Ausschuss kritisierte Andrea Michaela Schartel (FPÖ), dass der Pflegebedarf häufig genau so eingeschätzt werde, dass knapp kein Pflegegeld zustehe. Es seien immer dieselben Begutachter, die auffallen würden, hielt ihr Parteikollege Christoph Steiner fest. Seiner Meinung nach braucht es dringend eine Ombudsstelle.
Ralph Schallmeiner (Grüne) berichtete über einen Fall, in dem eine Familie eine weite Anreise zu einer Begutachtung nach Linz hatte und trotz großen Zeitpuffers wegen eines stundenlangen Staus um sechs Minuten zu spät gekommen sei. Sie sei mit unflätigen Worten wieder weggeschickt worden. Seiner Ansicht nach braucht es mehr Maßnahmen als von Sozialministerin Schumann angekündigt.
Verena Nußbaum (SPÖ) begründete die Vertagung des Antrags damit, dass ein besseres Beschwerdemanagement bereits in Arbeit sei. Unter anderem seien ein verbindlicher Verhaltenskodex und verbindliche Kommunikationsstandards geplant. Zudem soll es ihr zufolge auch bei Begutachtungen für eine Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension möglich sein, eine Vertrauensperson mitzunehmen. Was kurzfristig möglich sei, werde in den nächsten Wochen umgesetzt, zeigte sich auch Johannes Gasser (NEOS) zuversichtlich. Nicht so einfach zu realisieren ist ihm zufolge allerdings die angestrebte einheitliche Begutachtungsstelle: Das sei organisatorisch eine große Herausforderung und nicht kurzfristig umsetzbar.
Seitens der ÖVP räumte Ernst Gödl ein, dass es in manchen Bereichen Verbesserungspotential gebe. Vieles funktioniere bei Begutachtungen aber gut, sagte er. Zudem gebe es ein niederschwelliges Rechtsschutzsystem. So könne man Gutachten bei Gericht kostenlos überprüfen lassen. Allerdings würde nur in vier Prozent jener Fälle, die beim Arbeits- und Sozialgericht landen, die ursprüngliche Pflegegeldeinstufung aufgehoben.
Siehe: Parlamentskorrespondenz