Sozialausschuss setzt Pflegefonds auf Schiene

Zuständigkeit für Pflegegeld soll beim Bund gebündelt werden

Parlament
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Die zwischen Bund und Ländern vereinbarte Einrichtung eines Pflegefonds und die Bündelung der Zuständigkeiten für die Gewährung und Auszahlung von Pflegegeld haben die erste parlamentarische Hürde genommen.

Der Sozialausschuss stimmte mit der Mehrheit der Koalitionsparteien zwei entsprechenden Gesetzentwürfen der Regierung zu und machte damit den Weg für eine Beschlussfassung im Nationalrat vor der parlamentarischen Sommerpause frei. Allerdings ist für das Pflegegeldreformgesetz eine Zweidrittelmehrheit erforderlich, die angesichts der heute von der Opposition im Ausschuss geäußerten Einwände fraglich ist.

FPÖ und Grüne stoßen sich vor allem daran, dass die vorgesehene Übertragung der Pflegegeldkompetenzen von den Ländern an den Bund bis Ende 2014 befristet ist und eine Verlängerung der Bestimmungen durch ein einziges Bundesland blockiert werden kann. Auch dem BZÖ geht die Kompetenzbündelung zu wenig weit. Außerdem ist die Opposition unzufrieden, dass der Pflegefonds lediglich als „Überbrückungshilfe“ bis zum Jahr 2014 konzipiert ist und keine Dauerlösung für die Pflegefinanzierung gefunden wurde.

VertreterInnen der Koalitionsparteien zeigten für die Einwände der Opposition allerdings kein Verständnis und sprachen von einem guten und herzeigbaren Ergebnis nach langwierigen Verhandlungen mit den Ländern. Wie Sozialminister Rudolf Hundstorfer hervorhob, ist durch den Pflegefonds die Finanzierung der Pflege bis zum Ende der laufenden Finanzausgleichsperiode sichergestellt. Eine Gesamtlösung, die ab 2015 gilt, will er bis Ende 2012 erreichen.

Pflegefonds wird mit insgesamt 685 Mio. Euro bis zum Jahr 2014 dotiert

Mit der Einrichtung eines Pflegefonds beim Sozialministerium durch ein Pflegefondsgesetz wollen Bund und Länder die bestehenden Pflegeleistungen in den nächsten Jahren absichern und gleichzeitig einen bedarfsgerechten Ausbau des Pflegedienstleistungsangebots forcieren. Der Fonds wird bereits im laufenden Jahr mit 100 Mio. € dotiert, im Jahr 2012 steigt der Betrag auf 150 Mio. Euro, im Jahr 2013 auf 200 Mio. Euro und im Jahr 2014 auf 235 Mio. Euro. Insgesamt sind Mittel in der Höhe von 685 Mio. Euro vorgesehen, die zu zwei Drittel vom Bund und zu einem Drittel von den anderen beiden Gebietskörperschaften aufgebracht werden.

Das Geld ist für eine bessere Versorgung pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen sowie den Aus- und Aufbau des Betreuungs- und Pflegedienstleistungsangebots zweckgebunden. Dabei sollen die Mittel vorrangig für mobile Betreuungs- und Pflegedienste, Tagesbetreuungsangebote, Kurzzeitpflege, „Case- und Caremanagement“ sowie alternative Wohnformen verwendet werden. Erst in zweiter Linie ist auch die Finanzierung von stationärer Betreuung möglich. Eine von der Statistik Österreich einzurichtende Datenbank soll einen genauen Überblick über die in Österreich gewährten Pflegeleistungen ermöglichen. Zudem will man mit einheitlichen und transparenten Leistungskriterien eine bundesweite Harmonisierung der Betreuungs- und Pflegedienstleistungen erreichen.

Die Bündelung der Zuständigkeiten bei der Gewährung und Auszahlung von Pflegegeld wird durch ein eigenes Pflegegeldreformgesetz verankert, in dessen Rahmen auch die Bundesverfassung geändert werden soll. Geplant ist, sowohl die Gesetzgebung als auch die Vollziehung im Pflegegeldbereich mit 1. Jänner 2012 zur Gänze an den Bund zu übertragen. Künftig sollen nur noch acht Sozialversicherungsträger – statt bisher mehr als 280 Landes- und 23 Bundesstellen – für Pflegegeldangelegenheiten zuständig sein. Damit greift die Koalition nicht zuletzt auch Empfehlungen des Rechnungshofs auf. Durch die einfacheren und effizienteren Strukturen werden außerdem raschere Pflegegeldverfahren erwartet.

Größter Entscheidungsträger ist künftig, wie bereits bisher, die Pensionsversicherungsanstalt. Sie wird dem Gesetzentwurf zufolge auch für einen Großteil der bisherigen BezieherInnen von Landespflegegeld zuständig sein. Die Landespflegegeldgesetze sollen aufgehoben werden. Pflegegeld wird in Hinkunft einheitlich monatlich im Nachhinein ausgezahlt – um Versorgungslücken in manchen Bundesländern zu verhindern, erhalten Betroffene eine einmalige Vorschusszahlung, die im Todesmonat gegenverrechnet wird.

Schließlich werden mit dem Pflegegeldreformgesetz 2012 auch die Bestimmungen über die Bestellung des Behindertenanwalts des Bundes adaptiert und eine Vertretungsregelung geschaffen. Für die Funktion ist künftig eine öffentliche Ausschreibung vorgeschrieben, außerdem sind die Ausschreibungskriterien so zu gestalten, dass behinderte Personen nicht benachteiligt sind. Bei einer allfälligen längeren Verhinderung des Behindertenanwalts soll ein weisungsfreier Bediensteter bzw. eine Bedienstete des Sozialministeriums dessen Aufgaben wahrnehmen. Ein Großteil dieser neuen Bestimmungen wurde in Form eines Abänderungsantrags in den Gesetzentwurf der Bundesregierung eingefügt.

Mitverhandelt mit dem Pflegegeldreformgesetz 2012 wurde auch eine Reihe von Oppositionsanträgen, die allerdings keine Mehrheit fanden. Die FPÖ fordert unter anderem eine jährliche Valorisierung des Pflegegelds, einen verfassungsrechtlich abgesicherten Pflegeanspruch, die Einrichtung von Kompetenzzentren für Angehörige, eine Beschränkung der Dauer von unstrittigen Pflegegeldverfahren auf 60 Tage, ein neues Begutachtungsverfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem Vorbild Deutschlands und eine Neuregelung des Zugriffs auf das Vermögen pflegebedürftiger Personen, die in Heimen betreut werden (118/A[E], 119/A[E], 120/A[E], 1250/A[E], 1251/A[E]). Auch das BZÖ tritt für eine jährliche Inflationsanpassung des Pflegegelds ein (1573/A[E]) und urgiert ein umfassendes Gesamtkonzept für den Pflegebereich (1326/A[E]), wobei die heute beschlossenen Gesetzentwürfe manchen Forderungen dieses Entschließungsantrags Rechnung tragen.

Pflegefonds: Zustimmung bei Koalition, Ablehnung bei Opposition

Im Rahmen der Debatte begrüßten die SPÖ-Abgeordneten Franz Riepl, Wolfgang Katzian und Sabine Oberhauser sowie die ÖVP-Abgeordneten August Wöginger, Gertrude Aubauer, Franz-Joseph Huainigg, Oswald Klikovits und Karl Donabauer ausdrücklich die Einrichtung des Pflegefonds und sprachen u.a. von einem guten und herzeigbaren Ergebnis nach langen und intensiven Verhandlungen mit den Ländern. Das Gesetz sei ein erster wichtiger und richtiger Schritt zur künftigen Absicherung der Pflegefinanzierung, machte etwa Abgeordneter Wöginger geltend. Durch die Zweckzuschüsse des Bundes würden die prognostizierten Kostensteigerungen im Pflegebereich für die nächsten Jahre abgedeckt. Abgeordneter Riepl sieht durch die Fondsmittel eine bedarfsgerechte Versorgung pflegebedürftiger Menschen mit Sachleistungen gesichert. Abgeordneter Klikovits unterstrich, dass vor allem mehr Finanzmittel für Tagesbetreuung und Kurzzeitpflege bereitgestellt würden.

Was die bevorstehenden Verhandlungen mit den Ländern über eine Gesamtlösung der Pflegefinanzierung ab dem Jahr 2015 betrifft, sprach sich Abgeordneter Huainigg dafür aus, auch die persönliche Assistenz, die behinderten Menschen ein selbstbestimmtes Leben ermögliche, in die Gespräche mit einzubeziehen.

Abgeordneter Katzian mahnte entsprechende Rahmenbedingungen und eine „anständige Bezahlung“ für das Pflegepersonal ein. Abgeordneter Klikovits wies auf erhebliche Unterschiede zwischen den Bundesländern bei den Pflegeleistungen hin und skizzierte, dass der Selbstkostenanteil für mobile Pflegeleistungen im Burgenland 54 %, in Oberösterreich hingegen nur 11 % betrage.

Die Opposition wollte sich der positiven Bewertung des Pflegefonds durch SPÖ und ÖVP allerdings nicht anschließen. So vermisst die FPÖ einen „fundamentalen Systemwechsel“ und sprach von reiner „Kosmetik“. Nach Ansicht von Abgeordnetem Herbert Kickl und seiner Fraktionskollegin Dagmar Belakowitsch-Jenewein ist die Einrichtung eines Pflegefonds ohne gleichzeitige umfassende Gesundheitsreform nur eine halbherzige Lösung. Statt den Pflegefonds durch Reformen im Gesundheitsbereich und eine Beseitigung von Parallelstrukturen zu finanzieren, würden, so Kickl, nur Steuern und Abgaben herangezogen. Belakowitsch-Jenewein klagte außerdem, dass Familienangehörige unter den Tisch fielen und vom Pflegefonds „im Regen stehen gelassen“ würden.

Auch GRÜNE-Abgeordneter Karl Öllinger und die beiden BZÖ-Abgeordneten Sigisbert Dolinschek und Ursula Haubner werteten den Pflegefonds „bestenfalls als Übergangslösung“. Eine langfristige Finanzierung der Pflege ist ihrer Auffassung nach dadurch nicht sichergestellt. In der vorliegenden Form sei der Pflegefonds jedenfalls „nicht das Gelbe vom Ei“, meinte Dolinschek, auch wenn man sich grundsätzlich in die richtige Richtung bewege. Abgeordnete Haubner sieht lediglich eine „Atempause“ bis zum Jahr 2014 erreicht.

Was den Finanzierungsbeitrag der Pflegebedürftigen selbst zum Pflegesystem betrifft, hielt Abgeordneter Öllinger fest, seiner Ansicht nach wäre es sinnvoller, nicht „bis zum letzten Hemd“ auf das Vermögen der Pflegenden zuzugreifen, sondern das Pflegesystem stattdessen durch Wiedereinführung der Erbschafts- und Schenkungssteuer zu finanzieren.

Sozialminister Rudolf Hundstorfer skizzierte, derzeit würden 442.000 Personen Bundes- bzw. Landespflegegeld beziehen. 16 % der Betroffenen werden stationär betreut, weitere 24 % nehmen mobile Dienste in Anspruch. Insgesamt 8.800 Personen haben das Modell der 24-Stunden-Betreuung gewählt. 58 % der PflegegeldbezieherInnen würden allerdings, so Hundstorfer, keinerlei fremde Leistung zukaufen.

Zur Finanzierung des Pflegefonds verwenden laut Hundstorfer sowohl der Bund als auch die Länder Teile der Bankenabgabe. Er sieht durch den Fonds die Pflegefinanzierung bis zum Ende der laufenden Finanzausgleichsperiode sichergestellt. Eine Vereinbarung über das Jahr 2014 hinaus wäre ihm zufolge nicht möglich gewesen. Er wolle aber bis Ende 2012 in Verhandlungen mit den Ländern eine Gesamtlösung finden, die ab dem Jahr 2015 gelten soll.

Ein Problem sieht Hundstorfer in Hinblick auf die unterschiedlichen Pflegeleistungen in den einzelnen Bundesländern: So ist ihm zufolge etwa die Fahrzeit für die Heimhilfe in manchen Ländern in der Pflegestunde inkludiert, in anderen nicht.

Pflegegeld: Opposition kritisiert befristete Kompetenzübertragung

Skeptisch äußerten sich die Oppositionsparteien auch zum Pflegegeldreformgesetz. Sowohl Abgeordneter Karl Öllinger (GRÜNE) als auch Abgeordneter Herbert Kickl (FPÖ) begrüßten zwar die Bündelung der Pflegegeldkompetenzen beim Bund, übten aber scharfe Kritik daran, dass die entsprechende Verfassungsbestimmung bis Ende 2014 befristet ist. Ein einziges Bundesland, das mit dem Bund im Streit sei, könne die Verlängerung der Kompetenzübertragung verhindern, gab Öllinger zu bedenken. Damit würde sich die an sich sinnvolle Lösung „wieder in Luft auflösen“ und die Kompetenzübertragung müsste rückabgewickelt werden.

Ein Abänderungsantrag der Grünen zu dieser Frage fand im Ausschuss aber ebenso wenig eine Mehrheit wie eine weitere von Öllinger vorgelegte Initiative: Um unnötige Verzögerungen bei der Auszahlung des Pflegegelds zu verhindern, sollten Krankenanstalten nach Meinung der Grünen verpflichtet werden, die Beendigung eines Krankenhausaufenthalts eines Pflegegeldbeziehers bzw. einer Pflegegeldbezieherin verpflichtend zu melden. Das brächte eine deutliche Vereinfachung für die Betroffenen, zeigte sich GRÜNE-Mandatar Karl Öllinger überzeugt.

Abgeordneter Kickl zeigte für die „Veto-Karte“ der Bundesländer kein Verständnis. Er fürchtet darüber hinaus, dass durch das vorliegende Gesetz der „Export“ von Pflegegeldleistungen erleichtert werde: Schließlich wolle man den Pflegegeldanspruch auch auf Personen ausdehnen, die nie in das österreichische Sozialsystem eingebunden waren, kritisierte der FPÖ-Mandatar. Unzufrieden äußerte sich Kickl darüber hinaus mit der neuen Vertretungsregelung für den Behindertenanwalt.

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ) schlug vor, der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) die alleinige Kompetenz für die Gewährung und Auszahlung von Pflegegeld zu übertragen. Trotz der Reduktion der Entscheidungsträger bleibt ihm zufolge unklar, ob effiziente Strukturen im Pflegegeldbereich geschaffen werden. Die Vertretungsregelung für den Behindertenanwalt wertete er als „nicht der Weisheit letzter Schluss“. Seine Fraktionskollegin Ursula Haubner bedauerte, dass das Pflegegeldreformgesetz „nicht geworden ist, was es hätte werden können“. Der Weg den man eingeschlagen habe, wäre zwar der richtige gewesen, doch müsse man die Befristung der Verfassungsbestimmung bis Ende 2014 ablehnen: Sie sei schließlich nur ein Zugeständnis an die Landeshauptleute, zeigte sich Haubner überzeugt.

Seitens der Koalitionsparteien verwiesen ÖVP-Abgeordneter August Wöginger und die SPÖ-Mandatarinnen Sabine Oberhauser und Ulrike Königsberger-Ludwig auf zahlreiche ihrer Ansicht nach positive Punkte im Pflegegeldreformgesetz. Wöginger bekräftigte etwa, dass die Reduzierung jener Stellen, die Pflegegeld gewähren und auszahlen, eine alte Forderung des Rechnungshofs und der Opposition sei. Gleichzeitig hob er hervor, dass die Länder einer Kompetenzübertragung zugestimmt hätten. Zur Forderung der Opposition nach einer regelmäßigen Valorisierung des Pflegegelds merkte Wöginger an, man müsse die erforderliche Budgetkonsolidierung im Auge behalten.

In Hinblick auf die Behindertenanwaltschaft verwiesen SPÖ-Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig und V-Mandatar Franz-Joseph Huainigg auf einen SPÖ-ÖVP-Abänderungsantrag, der eine transparentere Gestaltung der Bestellungsmodalitäten für dieses Amt zum Gegenstand hat. Abgeordnete Sabine Oberhauser (SPÖ) stellte überdies klar, dass der gegen die Vertretungsregelung für den Bundesbehindertenanwalt vorgebrachte Einwand, ein Beamter des Ministeriums sei weisungsgebunden, ins Leere gehe: Man treffe mit der gegenständlichen gesetzlichen Regelung schließlich Vorsorge dafür, dass dies nicht der Fall sein werde, versicherte sie.

Dem von Seiten der Grünen vorgebrachten Vorschlag, die Behindertenanwaltschaft des Bundes bei der Volksanwaltschaft anzusiedeln, wollte der Sozialminister nicht näher treten. Was die von Abgeordnetem Kickl angesprochene Ausweitung des Pflegegeldbezugs anbelange, gab Hundstorfer zu bedenken, dass man von rund 493 ÖsterreicherInnen spreche, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlagert haben und die ihnen zustehenden Leistungen dorthin überwiesen bekämen. Im Gegenzug bezögen über 1.000 österreichische StaatsbürgerInnen eine Ausgleichszulage aus der Schweiz, obgleich sie hierzulande ihren festen Wohnsitz haben, erläuterte der Bundesminister.

Bei der Abstimmung wurden sowohl das Pflegefondsgesetz als auch das Pflegegeldreformgesetz mit den Stimmen der Koalitionsparteien angenommen, wobei beim Pflegegeldreformgesetz ein Abänderungsantrag betreffend Bundesbehindertenanwalt Berücksichtigung fand. Die Abänderungsanträge der Grünen blieben hingegen in der Minderheit.

Eine Forderung der Grünen Fraktion griff der Sozialausschuss jedoch in Form einer Ausschussfeststellung auf: Darin spricht man sich ausdrücklich für die Veröffentlichung der Pflegedienstleistungsstatistik aus. Die mit dem Pflegegeldreformgesetz mitverhandelten Entschließungsanträge der Opposition blieben in der Minderheit.

Sozialausschuss urgiert Studie über Kinder, die Angehörige pflegen

Um das Thema Pflege und Betreuung ging es auch bei einem weiteren Diskussionsblock im Sozialausschuss, bei dem fünf Entschließungsanträge der Oppositionsparteien zur Diskussion standen. Die FPÖ fordert zur Beseitigung von Missständen im Bereich der häuslichen Betreuung pflegebedürftiger Personen die Einführung eines „Gütesiegels Personenbetreuung“ (1454/A[E]) und spricht sich dafür aus, dass Laien-BetreuerInnen gewisse pflegerische Tätigkeiten auch dann durchführen dürfen, wenn sie mehr als eine Person in einem Haushalt betreuen (122/A[E]). Das BZÖ will ArbeitnehmerInnen einen beruflichen Umstieg in den Pflege- und Betreuungsbereich durch Förderungen erleichtern (1612/A[E]) und drängt auf mehr Tagesbetreuungsplätze für pflegebedürftige Personen (1571/A[E]). Die Grünen urgieren eine Studie über Kinder, die Angehörige pflegen (1559/A[E]).

Während sämtliche Anträge der FPÖ und des BZÖ mehrheitlich abgelehnt wurden, griffen die Mitglieder des Sozialausschusses die Forderung der Grünen auf und fassten einhellig eine entsprechende Entschließung. Die Studie über pflegende Kinder und Jugendliche soll auf Wunsch des Ausschusses spätestens Ende 2012 vorliegen, den Bedarf nach unterstützenden Maßnahmen eruieren und entsprechende Lösungsansätze aufzeigen. In ihrem Antrag hatten die Grünen etwa auf in Großbritannien angebotene „young carers projects“ verwiesen, bei denen sich pflegende Kinder und Jugendliche mit Gleichaltrigen, die sich in einer ähnlichen Situation befinden, austauschen und organisierte Freizeitaktivitäten in Anspruch nehmen können.

Die Abgeordneten Ridi Maria Steibl (ÖVP), Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ) und Karl Öllinger (GRÜNE) zeigten sich erfreut darüber, dass eine diesbezügliche Einigung aller Fraktionen zustande gebracht werden konnte. Die vom Sozialminister in Auftrag zu gebende Studie solle Grundlage dafür bieten, betroffene Kinder und Jugendliche bestmöglich zu unterstützen.

Des Weiteren befasste sich der Sozialausschuss mit einer Novelle des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes.

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