Die Budgetmittel für den Sozialbereich werden 2027 und 2028 trotz Budgetkonsolidierung steigen. Grund für das Plus von 7 % im Jahr 2027 und 2,4 % 2028 sind höhere Ausgaben für den Pflegebereich, außerdem sollen zusätzliche Mittel für Armutsbekämpfung bereitgestellt werden.
Das ist den Unterlagen zur Budgetuntergliederung Soziales und Konsumentenschutz zu entnehmen, über die der Budgetausschuss des Nationalrats heute Nachmittag gemeinsam mit der Budgetuntergliederung Pensionen diskutiert hat.
Demnach stehen Sozialministerin Korinna Schumann 2027 insgesamt 180 Mio. Ꞓ und 2028 185 Mio. Ꞓ für „Offensivmaßnahmen“ zur Verfügung. Sie sollen unter anderem in die mobile Pflege und Projekte zur Bekämpfung von Kinderarmut – mit Fokus auf Sachleistungen – fließen.
Geplant ist außerdem ein Schwerpunkt „Analoges Leben“, für den das Sozialministerium in den kommenden Jahren jeweils 20 Mio. Ꞓ budgetiert hat. Auch die Verlängerung des Wohnschirms und der Schulstarthilfe für Sozialhilfehaushalte, der neue Unterstützungsfonds für Alleinerziehende, die Bereitstellung von Bundesmitteln für den 2025 eingerichteten Fonds zur Armutsbekämpfung sowie die im Vergleich zu ursprünglichen Prognosen höhere Inflation schlagen sich in den Ausgaben nieder.
Sozialministerin Schumann betonte im Ausschuss, dass das Pflegegeld, anders als andere Sozialleistungen, auch im kommenden Jahr valorisiert wird. Außerdem steigt die Dotierung des Pflegefonds 2027 um 52 Mio. Ꞓ und 2028 um 54 Mio. Ꞓ an. Auch die vorgesehenen 100 Mio. Ꞓ zur Stärkung der mobilen Pflege könnten Schumann zufolge über den Pflegefonds verteilt werden.
Einsparungen plant das Sozialressort unter anderem bei Förderungen und in der Verwaltung: So sollen erstere 2027 laut einer Aufstellung des parlamentarischen Budgetdienstes um 11 Mio. Ꞓ, 2028 um 21 Mio. Ꞓ und ab 2029 um 30 Mio. Ꞓ gegenüber dem Jetztstand sinken.
Außerdem sind beim Detailbudget für Menschen mit Behinderungen geringere Auszahlungen verbucht (2027: -15,7 Mio. Ꞓ, 2028: -17,5 Mio. Ꞓ), da die 2026 erfolgte Sonderdotierung des Ausgleichstaxfonds schrittweise reduziert wird. Mit 170,3 Mio. Ꞓ 2027 und 152,8 Mio. Ꞓ 2028 stehen aber immer noch deutlich mehr Mittel für diesen Bereich zur Verfügung wie 2025 (117,6 Mio. Ꞓ).
Angesichts der schwierigen Arbeitsmarktsituation für Menschen mit Behinderungen seien nach wie vor gezielte Maßnahmen zur beruflichen Integration nötig, hält das Sozialministerium in diesem Zusammenhang fest.
Mehr als 6 Mrd. Ꞓ für den Bereich Soziales
Insgesamt sehen die beiden Budgetentwürfe (494 d.B. und 495 d.B.) für den Bereich Soziales und Konsumentenschutz (UG 21) im Jahr 2027 Ausgaben (Auszahlungen) in der Höhe von 6,36 Mrd. Ꞓ und 2028 von 6,51 Mrd. Ꞓ vor. Das bedeutet ein Plus von 418,4 Mio. Ꞓ gegenüber dem Voranschlag 2026 (+7 %) bzw. 150,5 Mio. Ꞓ zwischen 2027 und 2028 (+2,4 %). Dem stehen Einnahmen (Einzahlungen) von 1,47 Mrd. Ꞓ (2027) bzw. 1,52 Mrd. Ꞓ (2028) gegenüber.
Die Zahl der Planstellen bleibt zunächst stabil und wird 2028 im Sinne des vereinbarten Einsparungspfads um 27 auf 1.597 reduziert. Der Istwert von 1.541 (Stand 1. März 2026) wird damit aber immer noch leicht übertroffen. 18 Planstellen sollen in der Zentralleitung und neun im Bereich des Sozialministeriumservice eingespart werden.
Bemessen am BIP sind die Sozialausgaben mittelfristig leicht rückläufig: Laut neuem Bundesfinanzrahmen (464 d.B.) werden sie im kommenden Jahr zwar leicht steigen (von 1,12 % auf 1,16 % des BIP), danach bis 2031 aber sukzessive wieder auf 1,09 % sinken.
Nach wie vor der größte Brocken im Sozialbudget ist der Bereich Pflege, für den die Regierung Ausgaben in der Höhe von 5,6 Mrd. Ꞓ im Jahr 2027 und von 5,76 Mrd. Ꞓ im Jahr 2028 veranschlagt hat. Die Mittel werden insbesondere für das Pflegegeld – inklusive Pflegekarenz und Angehörigenbonus – (3,65 Mrd. Ꞓ bzw. 3,76 Mrd. Ꞓ), die Dotierung des Pflegefonds (1,26 Mrd. Ꞓ bzw. 1,31 Mrd. Ꞓ), Überweisungen an die Länder in Folge der Abschaffung des Pflegeregresses (jeweils 300 Mio. Ꞓ), die Förderung der 24-Stunden-Betreuung (119,6 Mio. Ꞓ bzw. 116,7 Mio. Ꞓ), die Unterstützung pflegender Angehöriger (132,9 Mio. Ꞓ bzw. 135,4 Mio. Ꞓ) sowie die Hospiz- und Palliativversorgung (59,5 Mio. Ꞓ bzw. 61,7 Mio. Ꞓ) verwendet. Dabei ist für alle Bereiche, mit Ausnahme der 24-Stunden-Betreuung, ein Plus in Aussicht genommen. Die 100 Mio. Ꞓ, die für Offensivmaßnahmen im Pflegebereich zur Verfügung stehen, sollen insbesondere in die Stärkung der mobilen Dienste fließen.
Laut Angaben des Sozialministeriums hatten zuletzt – Stand März 2026 – 505.999 Personen Anspruch auf Pflegegeld. 60 % davon sind laut Schumann Frauen, 40 % Männer. 16.486 pflegende Angehörige haben außerdem einen Angehörigenbonus bezogen. Pflegekarenzgeld wurde im vergangenen Jahr an 5.540 Personen ausgezahlt.
Für den im vergangenen Jahr beim Sozialministerium eingerichteten Fonds zur Armutsbekämpfung will Sozialministerin Schumann in den Jahren 2026 bis 2028 jeweils 10 Mio. Ꞓ bereitstellen. Außerdem werden für Heimopferrenten aufgrund der steigenden Zahl von Bezieherinnen und Bezieher mehr Budgetmittel benötigt. Die Ausgaben für die Kriegsopferversorgung, die Opferfürsorge sowie für Impfschäden sind hingegen rückläufig. Im Bereich der Seniorinnen und Senioren ist geplant, einen besonderen Fokus auf die Sicherstellung analoger Zugänge zu staatlichen Unterstützungen und Dienstleistungen zu richten.
FPÖ kritisiert Kürzungen beim Ausgleichstaxfonds
Von Seiten der Abgeordneten kritisierte Dagmar Belakowitsch (FPÖ), dass die Mittel für den Ausgleichtaxfonds gekürzt würden. Das sei eine massive Verschlechterung für Menschen mit Behinderungen, sagte sie. Belakowitsch befürchtet, dass das unter anderem zu Lasten der beruflichen Integration von jungen Menschen mit Behinderungen gehen wird. „Wie soll sich das ausgehen?“, fragte sie.
Elisabeth Scheucher-Pichler (ÖVP) bemängelte, dass Nostrifizierungen im Pflegebereich immer noch zu lange dauern würden und zu kompliziert seien. Zudem erkundigte sie sich nach dem Innovationsfonds zur Digitalisierung der Pflege. Ihre Fraktionskollegin Heike Eder wollte wissen, wann die Evaluierung des Pilotprojekts „Lohn statt Taschengeld“ vorliegen werde.
Auf Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen drängten auch Fiona Fiedler (NEOS) und Verena Nussbaum (SPÖ). Es gebe immer noch keine echte Barrierefreiheit bei vielen Gebäuden und in anderen Bereichen, monierte Nussbaum. Fiedler sieht es außerdem als Problem, dass Schlichtungsverfahren oft nicht dazu führen, dass vorhandene Barrieren abgebaut würden.
Ausgleichstaxfonds: Schumann will vor Reform Rechnungshofbericht abwarten
In Beantwortung der Fragen gestand Sozialministerin Schumann zu, dass bei der Nostrifizierung von Pflegeausbildungen noch nicht alles rund laufe. „Wir müssen an Geschwindigkeit zulegen“, meinte sie. Gut aufgestellt ist man ihr zufolge hingegen bei der Dauer von Pflegegeldverfahren: Der Zielwert von 60 Tagen sei auch in den Jahren 2024 (58,1 Tage) und 2025 (53,6 Tage) erreicht worden. Als „großen Wurf“ bezeichnete Schumann den Umstand, dass es gelungen sei, Pflegekräfte in die Schwerarbeitsregelung zu bringen. Noch dauern könnte demgegenüber das Vorhaben, die Kriterien für Schwerarbeit zu vereinfachen: Das bezeichnete Schumann als „schwieriges Unterfangen“.
Die Ausgaben des Ausgleichstaxfonds bezifferte die Sozialministerin mit 420 Mio. Ꞓ im Jahr 2024, 432 Mio. Ꞓ im Jahr 2025 und 433 Mio. Ꞓ im Jahr 2026. Sie habe den Fonds mit einem Minus von 100 Mio. Ꞓ übernommen, durch zusätzliche Mittel sei es aber gelungen, ihn zu stabilisieren, skizzierte sie. Diese zusätzlichen Mittel würden jetzt aber „abschmelzen“.
Man müsse sich gemeinsam mit den Behindertenorganisationen überlegen, wie man künftig ausreichende Mittel für den Fonds aufbringen könne, betonte Schumann, wobei sie vor einer Reform zunächst den Rechnungshofbericht dazu abwarten will. Laut Schumann geht es etwa um eine stärkere Beteiligung von Unternehmen, was aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Lage aber nicht einfach sei. Die berufliche Integration von Jugendlichen mit Behinderungen sei ein Förderschwerpunkt, versicherte sie.
Am Pilotprojekt „Lohn statt Taschengeld“ beteiligen sich Schumann zufolge acht Bundesländer, wobei vier Projekte bereits genehmigt seien. Die anderen seien erst Ende des Jahres 2025 eingelangt und würden derzeit geprüft. Die Evaluierung sei ausgeschrieben und soll im nächsten Quartal beauftragt werden. Gegen Ende 2028 könnte dann ein Ergebnis vorliegen. Fortgesetzt wird laut Schumann auch das Pilotprojekt „Persönliche Assistenz“, wobei noch genügend Mittel zur Verfügung stünden.
Als „Meilenstein“ zur Förderung von Barrierefreiheit bezeichnete Schumann das im Jahr 2023 beschlossene Barrierefreiheitsgesetz, das Unternehmen seit rund einem Jahr dazu verpflichtet, Produkte wie Computer oder Smartphones barrierefrei auf den Markt zu bringen. Auch Geräte wie Bankomaten und Dienstleistungen wie E-Banking müssten barrierefrei sein. Bisher hat es laut Schumann in diesem Zusammenhang 84 Verfahren gegeben, davon sind neun abgeschlossen. Aktuell gibt es Schumann zufolge Überlegungen, die Rechte der Behindertenanwaltschaft weiter auszubauen.
Siehe: Parlamentskorrespondenz