Novelle zum Studienförderungsgesetz bringt Verbesserungen
Mit der Regierungsvorlage 119 d.B. reagiert das Wissenschaftsressort auf die Untersuchung zur sozialen Lage der Studierenden 2002/03. Diese hat ergeben, dass für bestimmte Zielgruppen – speziell Studierende mit Behinderung und Studenten mit Sorgepflichten für eigene Kinder – Hürden beim Zugang zu Studienförderungen bestehen.
Mit der Novelle des Studienförderungsgesetzes werden eine Reihe von detaillierten Änderungen vorgenommen, die diese Hürden beseitigen, dabei aber, wie in einer beigefügten Kostenberechnung festgehalten wird, nur geringe Mehrkosten verursachen. Die Opposition räumte zwar ein, dass es für gewisse Gruppen zu Verbesserungen komme, viele andere Problembereiche seien jedoch nicht zufrieden stellend gelöst. – Die Novelle wurde sodann mit ÖVP-FPÖ-Mehrheit angenommen.
Abgeordneter Kurt Grünewald (GRÜNE) anerkannte zunächst die positiven Aspekte in der Novelle. Verbesserungen gebe es sowohl für Behinderte als auch für die Frauen, auch wenn eine Erhöhung der Förderung um 16 Euro pro Monat nicht gerade gewaltig sei. …
Abgeordnete Elke Achleitner (FPÖ) sprach von einer sehr schnellen und guten Reaktion auf den Bericht zur sozialen Lage der Studierenden. Wichtig sei ihrer Meinung nach, dass Maßnahmen gesetzt wurden, um die Situation von studierenden Eltern, von Frauen im Mutterschutz und gesundheitlich beeinträchtigten Studenten zu verbessern. Positiv hob sie auch die automatische Neuberechnung der Studienbeihilfe hervor, die dazu führe, dass nur mehr ein Antrag eingebracht werden müsse.
Die vorliegende Novelle sei ein weiterer Schritt in die richtige Richtung, meinte Bundesministerin Elisabeth Gehrer. Sie könne sich nicht vorstellen, warum die Opposition den Maßnahmen, die Verbesserungen für behinderte und berufstätige Studierende sowie für Studenten mit Kindern bringen, nicht zustimmen können.