Soziale Netze sind Zeichen der Solidarität

Viel wurde in den letzten Monaten über Sozialleistungen debattiert.

kein Geld
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Meist stand die Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS), besonders jene für asylberechtigte Menschen, im Mittelpunkt. Wenig Beachtung findet bisher die Tatsache, dass sich unter den asylsuchenden Personen mindestens 15 % Menschen mit Beeinträchtigungen befinden, die damit ebenfalls von solidarischer Hilfe ausgeschlossen werden.

Seit 2010 sichert die BMS als Teil des zweiten sozialen Netzes bei Notlagen einen Mindeststandard für den Lebensbedarf, inklusive pauschalierter Wohnkosten, ab. Eben das Mindeste und nicht mehr.

Aber nicht bedingungslos, sondern es sind, je nach Möglichkeit, Arbeitskraft und andere Finanzmittel – beispielsweise Lohn oder Sparvermögen – einzusetzen. Dieses hier vereinfacht nachgezeichnete soziale Netz bildet eine wichtige Basis für sozialen Ausgleich und sozialen Frieden in unserer Gesellschaft.

Vorreiter beim Sozialdumping

Verfassungsrechtliche Bedenken hinderten in Oberösterreich Mitte 2016 ÖVP und FPÖ nicht daran, Österreichs geringste Unterstützung für asylberechtigte Menschen zu beschließen.

Niederösterreich toppte dies wenig später noch durch eine haushaltsbezogene Deckelung der BMS, die fast alle Familien und damit auch die Kinder im Land trifft. Nachdem damit durch zwei Bundesländer eine österreichweit einheitliche Regelung unterlaufen wurde, scheiterte die Verlängerung der bis Jahresende 2016 gültigen BMS-Bund-Länder-Vereinbarung.

Die von namhaften ExpertInnen geäußerten gewichtigen unions- und verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Kürzungen bleiben unberücksichtigt. Rechtsmittel werden eine Klärung bringen.

Das benötigt aber vor allem eines: viel Zeit bis die Höchstgerichte eine Entscheidung treffen. Die Leidtragenden dieser Klärung sind jene, denen eine berechtigte finanzielle Hilfe verwehrt wird. Notlagen werden dadurch verstärkt.

Entsolidarisierung als Folge

Hauptfokus der Kritik bleibt die rechtlich sehr bedenkliche und ethisch nicht nachvollziehbare Schlechterstellung von geflüchteten Menschen. Das zuletzt häufig gebrauchte Argument, dass geflüchtete Menschen vom BMS-Bezug auszusperren seien oder viel weniger bekommen sollten, da sie noch keinen finanziellen Beitrag in Österreich geleistet haben, ist systemwidrig.

Hier wird das zweite soziale Netz mit Versicherungsleistungen und einem Anwartschaftssystem – ähnlich der Pension – verwechselt.

Benachteiligungen auf mehreren Ebenen

Menschen mit Beeinträchtigungen leben besonders häufig in materieller Armut. Daher sind für sie Ergänzungsleistungen für ein selbstbestimmtes Leben wie die BMS sehr bedeutsam. Und dies auch dann, wenn vorher keine Beschäftigung am Arbeitsmarkt möglich war.

Kosten der Pflege oder Betreuung, die auf Grund von Beeinträchtigungen erforderlich sind, müssen weiter abgedeckt werden können. Aber das Land Oberösterreich rechnet immer noch den Grundbetrag der erhöhten Familienbeihilfe bei der BMS an und reduziert die Leistung. Seit Jahren wird gegen diese Schlechterstellung von Menschen mit Beeinträchtigungen leider erfolglos protestiert.

 

Weitere Verschärfung

Für März 2017 planen die oberösterreichischen Regierungspartner die nächste Einschränkung durch Einführung der plakativen BMS-Höchstgrenze von 1.500 Euro pro Haushalt. Der überraschende Initiativantrag soll laut Erläuterungen durch Ausnahmebestimmungen abgefedert werden, für die eine gesonderte Regelung ankündigt wird.

Laut Oberösterreichischen Nachrichten wären rund 157 Familien von der Deckelung betroffen. Dabei aber überwiegend Kinder und Asylberechtigte, wie die Opposition kritisiert.  Budgetäre Notwendigkeit wird gar nicht mehr behauptet. Ob die zeitgleich von der SPÖ eingebrachten Verbesserungen für die Eingliederung ins Erwerbsleben beschlossen werden, ist offen.

Ziel bleibt eine bundeseinheitliche Regelung

Die rechtliche Klärung, ob Verfassungs- oder Unionsrecht aber auch die UN-BRK verletzt werden, steht noch aus. Dieser Klärungsprozess sollte für bundespolitische Akteure ein Ansporn sein, die kompetenzrechtlichen Fragen zur Gestaltung des zweiten sozialen Netzes neu zu stellen und eine bundeseinheitliche Lösung anzustreben!

Daher bleibt die Forderung nach Rücknahme von diskriminierenden Kürzungen aufrecht. Es braucht wieder einen verbindlichen bundeseinheitlichen Standard für die Unterstützung von Menschen in materiellen Notlagen.

Das Lebensnotwendigste muss gesichert sein und das selbstbestimmte Leben möglich bleiben.

 

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Ein Kommentar

  • OÖ ist in meinen Augen im Sozial- und Behindertenbereich längst das Schlusslicht Nr.1. „Vielen Dank“ unseren gut bezahlten PolitikerInnen!