Sozialhilfe-Grundsatzgesetz: Menschen mit Behinderungen

Berücksichtigung der Stellungnahme des Österreichischen Behindertenrates

Österreichischer Behindertenrat
Österreichischer Behindertenrat

Der Erstentwurf des neuen Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes wies erhebliche Mängel auf, wie der Österreichische Behindertenrat und viele weitere Interessenvertretungen in ihren Stellungnahmen aufzeigten.

Die intensiven Gespräche mit dem Sozialministerium auf Basis der umfassenden Stellungnahme des Österreichischen Behindertenrates haben Wirkung gezeigt.

6 von 10 Kritikpunkten behoben

Die KANN-Bestimmung über den Zuschuss für Menschen mit Behinderungen wurde zu einer MUSS-Bestimmung für die Bundesländer. Weiters wurde den Bundesländern die Möglichkeit eingeräumt, für Menschen mit Behinderungen eigene Bedarfsgemeinschaften einzurichten. Der Österreichische Behindertenrat forderte, dass die Einrichtung von Bedarfsgemeinschaften für Menschen mit Behinderungen bundesweit vorgesehen wird.

Der Nachweis der Sprachkompetenz entfällt für gehörlose Menschen und auch für Menschen mit schweren Kommunikationseinschränkungen.

Als Problem bleibt, dass man weiterhin seine Eltern auf Unterhalt klagen muss, soweit dies nicht aussichtslos oder unzumutbar ist – hier zählt der Österreichische Behindertenrat darauf, dass die Bundesländer ihren Spielraum im Rahmen der Ausführungsgesetzgebung nützen.

„Wir sind erleichtert über die umfassende Adaptierung des Gesetzesentwurfes für Menschen mit Behinderungen und die Berücksichtigung unserer Stellungnahme in vielen Aspekten“, so Herbert Pichler, Präsident des Österreichischen Behindertenrates.

Siehe: Regierungsvorlage

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2 Kommentare

  • Dass noch immer erwachsene Menschen ihre Eltern auf Unterhalt klagen müssen, ist problematisch.

    • …und entwürdigend! Die lebenslange Kindseigenschaft, wenn jemand seinen Lebensunterhalt nicht selbst erarbeiten kann, gehört abgeschafft und jene Menschen mit einer Pension abgesichert. Kein Angewiesensein auf Almosen mehr, wie auf die Sozialhilfe oder ähnliche Konstrukte.