VertretungsNetz appelliert an Landtagsabgeordnete, das OÖ Sozialhilfe-Ausführungsgesetz für Menschen mit Behinderungen zu entschärfen
„Der Gesetzesentwurf ist restriktiv und stellenweise zynisch“, sagt Christian Aigner, Fachbereichsleiter Erwachsenenvertretung von VertretungsNetz, in einer ersten Einschätzung.
Einerseits will man in der Zielbestimmung ein menschenwürdiges Leben ermöglichen und sicherstellen. Andererseits ist der Entwurf geprägt von Kürzungen, dem Gegeneinander-Aufrechnen von Leistungen des Landes und erschwerenden Zugangshürden für von uns vertretene Menschen.
Vom Bonus zum Malus
Groß wurde von der Bundesregierung im Frühjahr der als „Behindertenbonus“ bezeichnete Zuschuss angepriesen. Er sollte den behinderungsbedingten Mehrbedarf in der täglichen Lebensführung abdecken, etwa die Notwendigkeit von speziellem Schuhwerk und Bekleidung oder besonderen Anforderungen an die Ernährung.
Das OÖ Sozialhilfe-Ausführungsgesetz sieht diesen Zuschuss nur vor, wenn ein Behindertenausweis vorgelegt oder der Bezug der erhöhten Familienbeihilfe nachgewiesen wird.
Gleichzeitig wird der Kreis der Anspruchsberechtigten weiter eingeschränkt. Denn Personen, die Leistungen nach dem OÖ Chancengleichheitsgesetz beziehen, müssen die Anrechnung dieser Geldbeträge auf den „Behindertenbonus“ befürchten.
„Persönliche Assistenz ist beispielsweise eine solche Leistung nach dem OÖ Chancengleichheitsgesetz. Die Kosten dafür übersteigen den Sozialhilfe-Zuschuss für Menschen mit Behinderungen. Das hat nach dem vorliegenden Entwurf zur Folge, dass für Menschen mit Persönlicher Assistenz keine Chance auf diesen Zuschuss besteht – obwohl sie aufgrund der Behinderung mit erhöhten Lebenshaltungskosten konfrontiert sind“, erklärt Christian Aigner einen der Hauptkritikpunkte von VertretungsNetz an dem Ausführungsgesetz.
Gleiches gilt für mobile Betreuungen oder Hilfen, die ebenfalls auf den Zuschuss angerechnet werden.
Schlechte Karten bei psychischer Erkrankung
Menschen mit psychischer Erkrankung werden vom Gesetzgeber völlig außen vor gelassen. „Oft haben Menschen mit psychischer Erkrankung keinen Behindertenausweis und beziehen keine Familienbeihilfe. Das schließt sie somit per se schon mal vom Bezug des Zuschusses für Menschen mit Behinderungen aus“, führt Christian Aigner aus.
Der erhöhte Bedarf in der Lebensführung kann somit nicht abgedeckt werden, was wiederum das Armutsrisiko für diese Personengruppe erhöht.
Darüber hinaus sind Menschen mit psychischer Erkrankung damit konfrontiert, dass auch sie für den Bezug der Sozialhilfe zum Einsatz ihrer Arbeitskraft bereit sein müssen.
„Wir vertreten viele Menschen mit psychischen Erkrankungen und wissen daher, dass es Situationen gibt, da geht einfach nichts: kein Arbeiten, keine Kursteilnahme“, schildert Aigner.
Das hat für die betroffenen Personen zur Folge, dass sie mit einer 35-prozentigen Kürzung der ohnehin schon knapp bemessenen Sozialhilfe rechnen müssen, wenn sie keiner Beschäftigung nachgehen können.
Appell an Landtagsabgeordnete
In Summe bedeutet das OÖ Sozialhilfe-Ausführungsgesetz eine finanzielle Verschlechterung für Menschen in sozialen Notlagen. Denn im Vergleich zur Mindestsicherung erhalten alle durch den reduzierten allgemeinen Richtsatz monatlich rund fünf Prozent weniger Geld.
Dazu kommt noch eine Reihe von Erschwernissen für unterschiedliche Lebenssituationen, wie zum Beispiel jene von Menschen mit Behinderungen oder psychischer Erkrankung.
„Wird der Gesetzesentwurf in dieser Form beschlossen, dann werden Menschen mit Beeinträchtigungen monatlich mindestens 200 Euro an notwendiger finanzieller Unterstützung verlieren. Ich appelliere daher an die Mandatarinnen und Mandatare im Landtag, noch vor ihren Beratungen in den Ausschüssen darauf hinzuwirken, das Sozialhilfe-Ausführungsgesetz zu entschärfen und Menschen in sozialen Notlagen tatsächlich ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen“, so Christian Aigner abschließend.
Krasimira Frateva
06.04.2020, 17:39
Das ist ungerecht! – Aber was ist gerecht?
Niemand urteilt schärfer als der Ungebildete. Er kennt weder Gründe noch Gegengründe und glaubt sich immer im Recht.
Erika Hackl-lehner
19.08.2019, 10:10
Der Besitz eines Behindertenausweises hat aber mit psychischer Erkrankung nichts zu tun.
Ich will diese Erkrankung niemanden absprechen, wird aber leider zu oft ausgenutzt um noch länger Arbeitslosengeld usw. zu bekommen. Ich kenne da einige Personen, sogenannte Kranke.