Sozialhilfe-Reform: NGOs verlangen umfassende Neuregelung statt Kürzungen

Die Sozialhilfe mache zwar nur 0,4 Prozent des Budgets aus, sichere aber das Überleben der ärmsten zwei Prozent. Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser: "Der Großteil der Bezieher:innen von Sozialhilfe, rund 60%, können gar nicht arbeiten. Weil sie in Pension sind, eine chronische Erkrankung oder eine Behinderung haben, Kinder und Angehörige pflegen – oder Kinder sind."

so Caritas-Generalsekretärin Anna Parr, Volkshilfe-Direktor Erich Fenninger und Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser
Diakonie

Caritas-Generalsekretärin Anna Parr, Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser und Volkshilfe-Direktor Erich Fenninger haben am 8. September 2025 im Presseclub Concordia im Rahmen einer Pressekonferenz vor den geplanten Änderungen der Bundesregierung bei der Sozialhilfe gewarnt.

Die drei Vertreter:innen bezeichneten die bisher bekannt gewordenen Reformpläne der Bundesregierung als „zutiefst alarmierend“ und sehen eine massive Gefahr für die ärmsten Teile der Bevölkerung.

Besonders Kinder, Menschen mit Behinderungen und Arbeitssuchende seien von den vorgesehenen Kürzungen betroffen. Die Sozialhilfe mache zwar nur 0,4 Prozent des Budgets aus, sichere aber das Überleben der ärmsten zwei Prozent.

Parr, Moser und Fenninger fordern bundesweite Mindeststandards und eine Kindergrundsicherung. Statt Kürzungen brauche es eine umfassende Reform, die Armut bekämpft und soziale Sicherheit gewährleistet.

Moser: Verschwiegene Missstände

Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser machte bei der Pressekonferenz im Detail auf die Lage von Menschen mit Behinderungen aufmerksam.

Laut Statistik Austria leben 82.000 Menschen mit Behinderungen in erheblicher sozialer Deprivation, 207.000 gelten als armutsgefährdet. Viele hätten zusätzlich hohe Mehrausgaben für Hilfsmittel, Medikamente, Mobilität oder Wohnanpassungen.

Besonders kritisch sei, dass erwachsene Menschen mit Behinderungen in der Sozialhilfe teilweise gezwungen würden, ihre Eltern auf Unterhalt zu verklagen. Die Diakonie-Direktorin hält fest:

Menschen mit Behinderungen können in der Sozialhilfe gezwungen werden, ihre Eltern auf finanziellen Unterhalt zu klagen – auch, wenn sie längst volljährig sind.

Erwachsene Menschen ihr Leben lang wie Kinder zu behandeln und sozial nicht abzusichern, widerspricht klar der UN-Behindertenrechtskonvention.

Statistisch können 77.000 Menschen mit Behinderungen ihre Wohnung nicht ausreichend heizen, 160.000 leben in überbelegten Wohnungen, und 161.000 sind mit Zahlungen im Rückstand. Dennoch würden Menschen mit Behinderungen in der politischen Debatte kaum vorkommen – diese fokussiere sich fast ausschließlich auf arbeitsfähige Menschen.

Moser betonte zudem, dass der Großteil der Sozialhilfe-Bezieher:innen gar nicht arbeiten könne: 58 Prozent seien Kinder, in Ausbildung, in Pension, hätten eine chronische Erkrankung, eine Behinderung oder Betreuungspflichten. Nur ein Teil sei arbeitsfähig – und selbst unter ihnen müssten manche trotz Beschäftigung Sozialhilfe beziehen, weil ihr Einkommen nicht zum Leben reiche.

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