Sozialhilfegesetz: Falsche Versprechen. Wohnkosten bei Umsetzung in Niederösterreich nicht berücksichtigt

Negative Auswirkungen auf pflegende Angehörige, Kinder, prekär Beschäftigte. Teil explosiven Gesamtpakets, das insgesamt schadet

Armutskonferenz
Armutskonferenz

„Das Sozialhilfegesetz trägt wenig zur Bekämpfung von sozialer Not bei, aber umso mehr zur ihrer Verfestigung“, wie die Armutskonferenz anhand mehrerer Beispiele aus der sozialen Praxis und in ihren ausführlichen Stellungnahmen aufgezeigt hat. Die in der Armutskonferenz zusammengeschlossenen Initiativen begleiten und betreuen über 500.000 Hilfesuchende im Jahr.

Hier am Beispiel einer pflegende Mutter und volljährige Tochter mit Behinderung. Die erwachsene Tochter mit Behinderung lebt in Haushaltsgemeinschaft mit ihrer Mutter. Die beiden Frauen bestreiten bisher ihren Lebensunterhalt mit der kleinen Pension und der erhöhten Mindestsicherungsleistung, die der Tochter aufgrund ihrer Beeinträchtigung zusteht. Ist das Kind älter als 18 Jahre wird es jetzt aber zu massiven Kürzungen bis zu 800 Euro und großen Problemen kommen.

Falsche Versprechen: Wohnkosten nicht berücksichtigt

Durch die Deckelung der Wohnkosten zu Lasten des realen Lebensunterhalts, die Abschaffung von Mindeststandards und Kürzungen bei Kindern ist eine große Zahl von Familien, aber auch Eltern mit prekärer Arbeit negativ betroffen. Der Gesetzgeber in Niederösterreich beispielsweise hat keine weiteren Hilfen bei hohen Wohnkosten veranschlagt.

Gerade dieser Ausgleich wurde von der Bundesregierung immer ins Treffen geführt, wenn es um die kaum leistbaren Mieten ging. Während der Debatte um die Abschaffung der Mindestsicherung wurde von vielen davor gewarnt, dass die Länder die im Gesetz festgelegten Sätze unterbieten könnten. Das tritt nun ein. Es sind tausende Notfälle zu erwarten bis hin zur Gefahr der Delogierung. Schönreden hilft nicht.

Explosives Gesamtpaket zu Lasten kleiner Einkommen

Das Sozialhilfegesetz ist Teil eines explosiven Gesamtpakets, das uns insgesamt gesellschaftlich schaden wird: Massive Verschlechterungen in der Mindestsicherung, Kürzungen in der Arbeitsmarktpolitik mit einer Algorithmus-Verteilung der Mittel je nach Vermittlungschancen und die angekündigte Abschaffung der Notstandshilfe.

In Deutschland waren das genau die Schritte zur Einführung von Hartz IV und von Ein-Euro-Jobs.
Durch die Einschnitte werden die Mindestlöhne unter Druck gesetzt. Wenn die Leute Angst haben, leichter in der Armutsfalle zu landen, nehmen sie jeden Job an und sind auch bei Gehaltsforderungen den Arbeitgebern stärker ausgeliefert, nur um nicht „in den Keller zu fallen.“

Dies zeigt auch die Entwicklung in Deutschland: Die fatale Nebenwirkung von Hartz IV war ein riesiger Niedriglohnmarkt, der prekäre und ausgrenzende Arbeitsbedingungen für Hunderttausende gebracht hat. Arbeit von der man nicht leben kann, ist das große verschwiegene Thema hinter der Debatte um die Mindestsicherung. Das Ganze wird soziale Unsicherheit erhöhen und die Schere zwischen Arm und Reich vergrößern.

Paternalistisch: Keine Entscheidungsfristen, kein schriftlicher Bescheid, keine Mindeststandards mehr

Ein weiteres großes Problem ist, das die Bestimmung weg fällt, dass Entscheidungen am Amt maximal drei Monate dauern dürfen. Wer früh hilft, hilft doppelt. Das wäre der vernünftige Zugang. Ohne Regel aber wird Soforthilfe unmöglich und Ämterwillkür Tür und Tor geöffnet.

Auch die Verpflichtung, schriftliche Bescheide auszustellen, ist gestrichen. Ein schriftlicher Bescheid sollte eigentlich selbstverständlich sein, besonders wenn es um so eine sensible Grundrechtsmaterie geht.

Chancentod für Kinder, gesundheitliche Probleme beim Wohnen

Starke negative Effekte werden bei der Wohnsituation sichtbar, wissen wir aus den aktuellen Daten der Statistik Austria (2018). Viele können ihre Wohnung nicht im Winter heizen, müssen unter desolaten Wohnbedingungen leben (doppelt so oft von feuchter Wohnung betroffen, fünfmal öfter Überbelag, dreimal öfter dunkle Räume).

Massiv sind die Auswirkungen auf Gesundheit, Chancen und Teilhabe bei Kindern. Die Gefahr des sozialen Ausschlusses bei Kinder zeigt sich in den geringeren Möglichkeiten Freunde einzuladen (10mal weniger als andere Kinder), Feste zu feiern und an kostenpflichtigen Schulaktivitäten teilzunehmen (20mal weniger).

Es finden sich keine Maßnahmen in der vorgelegten Sozialhilfe, die die Situation verbessern würden, eher im Gegenteil, so die Armutskonferenz abschließend.

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3 Kommentare

  • Schlimme Zeiten kommen auf uns zu! Umso wichtiger bei der nä Wahl das Kreuzerl an der richtigen Stelle und dann die neue Regierung unter Druck setzten damit diese Zustände sich wieder bessern. Da wären dann die Gewerkschaften und die AK gefragt, Aktionen zu setzen und die Menschen zu mobilisieren sich zu wehren. Geht aber nur gemeinsam, in der Masse liegt die Macht

  • Bitte auch nicht vergessen das plötzlich Eltern für Ihre Erwachsenen beeinträchtigten Kinder Unterhalt zahlen dürfen durch Verschärfung des Gesetzes und keiner fragt ob die Eltern Kredite haben und mit dem Geld dann auskommen oder nicht!?
    Es trifft 100erte von Familien und die anderen Kinder in der Familie leiden darunter weil für die auch weniger Geld übrigbleibt. 👌
    Das heißt brav arbeiten und am Ende des Monats bleibt den Eltern nichts 😑😢
    Aber erfahren darf man über sein Erwachsenes Kind da über 18 nirgendwo etwas.

    • Und das mit dem lebenslangen Unterhalt der Eltern für ihre (erwachsenen) Kindern mit Behinderung in der Sozialhilfe ist vor allem der Gipfel, wenn dann die Eltern darüber hinaus nach wie vor die Hauptpflege für das sog. behinderte Kind übernehmen (müssen), weil die Behindertenhilfe der Länder zu wenig Assistenzstunden bewilligt (Stundenstopp wird das in OÖ genannt).
      Dieser Eltern-Unterhalt gehört mit Eintreten der Volljährigkeit oder zumindest mit Erreichung des 24. Lebensjahres eines behinderten Kindes ABGESCHAFFT. In diesem Alter sind nichtbehinderte Kinder meist selbsterhaltungsfähig. Warum sollen Eltern behinderter Kinder bestraft werden, weil ihr Kind behindert ist? Ich finde, danach sollte der Staat für einen Menschen sorgen, wenn er selbst nicht dazu in der Lage ist.