Sozialhilfenovellen: Wer ist am widerlichsten zu den Ärmsten und wer schließt am effizientesten aus?

Armutskonferenz: Kürzungen bei Menschen mit Behinderungen, Alleinerziehenden, Wohnhilfen und Kindern

Resstgeld und Geldbörse
Norbert Krammer

„Wer von einer Reform der Sozialhilfe spricht, darf zu den Missständen in den Bundesländern nicht schweigen. Zwischen Bundesländern ist ein gefährlicher Wettlauf entstanden: Wer ist am widerlichsten zu den Ärmsten und wer schließt am effizientesten Menschen aus“, warnt das Netzwerk Armutskonferenz, dessen Mitglieder über 500.000 Hilfesuchende im Jahr begleiten.

„Wir müssen die Armut bekämpfen nicht die Armen“. Denn: “Die Soforthilfe funktioniert jetzt schon nicht, es gibt jetzt schon keine klare Definition von Alleinerziehenden, die Wohnkosten sind jetzt schon nicht tragbar, Härtefallregeln fehlen jetzt schon, Menschen mit Behinderungen wird jetzt schon ein selbstbestimmtes Leben verweigert, Entscheidungsfristen am Amt sind jetzt schon zu lange und es treten jetzt schon große Mängel im Vollzug auf“

„In der öffentlichen Debatte kommt das alles nicht vor“, weist die Armutskonferenz auf die blinden Flecken des parteipolitischen Diskurses hin. „Der Mangel beim einen wird dafür durch einen Überschuss beim anderen ausgeglichen: es kann gar nicht genug an Gemeinheiten, Vorurteilen, Pauschalverunglimpfungen, Abwertung und Verachtung gegenüber Menschen ganz unten geben.“

  • Die Sozialhilfenovellen in der Steiermark und Oberösterreich werden in ihrer Gesamtheit schlechte Auswirkungen auf das bereits in seiner jetzigen Form unzureichende und mangelhafte unterste soziale Netz haben und ein menschenwürdiges Dasein und Existenzminimum nicht sichern können.
  • Die Änderungen im steirischen Gesetz sind unsachlich, widersprechen dem Gleichheitssatz, widersprechen den Zielen der Sozialhilfe und sind teilweise verfassungswidrig.
  • Auf „die Flüchtlinge“ zeigen die Regierenden, die Bedingungen verschärfen sie aber für alle. Das ist immer derselbe Trick, den kennen wir schon von der Abschaffung der Mindestsicherung. Die Kürzung des Höchstsatzes im steirischen Gesetz bedeutet gleichzeitig eine Kürzung der Wohnkostenpauschale, der Zuschläge für Alleinerziehende, sowie des Behindertenzuschlages. Gekürzt werden die Leistungen für Menschen mit Behinderung gleich doppelt, da sich der Zuschlag in Höhe von 18 % prozentuell vom Höchstsatz berechnet. In Wirklichkeit braucht es Mindeststandards in einer Leistung, die das letzte soziale Netz bedeutet.
  • Schlechte Gesetze unterwerfen den Bürger der Willkür der Behörden. Die Unklarheit im steirischen wie oberösterreichischen Gesetzestext eröffnet große Auslegungsspielräume für den Vollzug, die abzulehnen sind, da weitgehende Rechtsunsicherheit die Folge ist. Die Vorhersehbarkeit behördlicher Entscheidungen wird hier kaum gegeben sein.
  • Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Zusatzleistungen zur Vermeidung besonderer Härten, also keine funktionierende Härtefallregelung.
  • Die Kriminalisierung von Armutsbetroffenen kennen wir aus allen autoritären Regimen in Vergangenheit und Gegenwart. Die veranschlagten Straftatbestände widersprechen den Grundsätzen von Gesetzmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit.
  • Die gesundheitliche Situation wird bei Arbeitsuche und Zumutbarkeit in Oberösterreich nicht berücksichtigt.
  • Der Datenschutz ist nicht gesichert, Zugriffe sind weder verhältnismäßig noch transparent – und ohne Schutzmassnahmen für den Bürger konzipiert.

Die Folgekosten der Demontage des letzten sozialen Netzes, die bei Delogierung, Obdachlosigkeit, Kinder- und Jugendhilfe, Schuldenberatungen etc aufschlagen, werden unterschätzt. Da ist das produzierte menschliches Leid und die Auswirkungen der Hoffnungslosigkeit noch gar nicht einbezogen.

Siehe: Stellungnahmen und Begutachtung der Sozialhilfenovellen in der Steiermark und Oberösterreich

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  • Elisabeth Löffler , Antworten

    19.11.2025, 07:15

    Danke dass Ihr das hier postet.
    So erschreckend & so wichtig Ungerechtigkeit sichtbar zu machen.

  • Rose Maria Wraunek , Antworten

    18.11.2025, 17:00

    Es ist „sehr“ richtig was in diesem Artikel geschrieben wurde!!
    Mein Sohn 30 Jahre leidet seit Geburt an einer spastischen Lähmung und lebt seit seinem 18. Lebensjahr selbstständig in einer Wohnung in Wien! Nicht arbeitsfähig!
    Was können wir tun? Wir machen uns Sorgen, wie wird es weitergehen? In den nächsten Jahren?
    Lg Wraunek

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