Sozialministerium stellt im Jahr 2022 rund € 315 Mio. zur Verbesserung der Beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zur Verfügung
„Die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie haben Menschen mit Behinderungen zum Teil besonders hart getroffen. Durch gezielte Maßnahmen ist es uns im vergangenen Jahr in Abstimmung mit dem Ausgleichstaxfonds-Beirat gelungen, die negativen Auswirkungen der Pandemie auf Menschen mit Behinderungen bestmöglich abzufedern – und dies gilt es im kommenden Jahr mit gleicher Entschlossenheit fortzusetzen“, betonte Sozialminister Dr. Wolfgang Mückstein zu Beginn der Sitzung des ATF-Beirates am 21. September 2021.
Zu diesem Zweck werden seitens des Sozialministeriums aus Mitteln des Ausgleichstaxfonds im kommenden Jahr insgesamt 315 Mio. Euro eingesetzt. Konkret handelt es sich dabei um rund € 264 Mio. für Projekt- und Individualförderungen sowie € 51 Mio. für die Integrativen Betriebe.
Das entspricht einer Steigerung im Vergleich zu den geplanten diesjährigen Ausgaben in der Höhe von. rund € 28 Mio. bzw. 10 %. Dabei sollen einerseits bestehende Maßnahmen bedarfsgerecht angeboten und zum Teil massiv ausgebaut werden, als auch gezielt Schwerpunkte auf spezielle Personengruppen wie zum Beispiel Frauen mit Behinderungen oder gehörlose Menschen sowie auf Maßnahmen zur Stärkung der psychischen Gesundheit und der Bewusstseinsbildung gesetzt werden.
„Ich möchte mich bei den Mitgliedern des Ausgleichstaxfonds-Beirates für ihren Einsatz und ihre Unterstützung bedanken und bin überzeugt davon, dass es uns mit den skizzierten Maßnahmen gelingen wird, die Berufliche Situation von Menschen mit Behinderungen auch in Zeiten der COVID-19-Pandemie zu verbessern“, betont Mückstein.
Den Bedarf an Verbesserung der Beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen hat die COVID-19-Pandemie noch verstärkt – das zeigen auch die aktuellen Arbeitslosenzahlen. So waren Ende August 2021 insgesamt 210.552 Personen ohne gesundheitliche Vermittlungseinschränkungen arbeitslos gemeldet, was einem Rückgang von 25,8% gegenüber dem Vergleichsmonat des Vorjahres entspricht.
Auf der anderen Seite waren Ende August insgesamt 75.725 Personen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen arbeitslos gemeldet, was einen Rückgang von 14,2% gegenüber dem Vergleichsmonat des Vorjahres bedeutet. Darunter sind 12.854 Menschen mit Behinderungen. Das sind um 9,3% weniger als vor einem Jahr.
„Aus den aktuellen Arbeitslosenzahlen ist ersichtlich, dass, sich die leichte Entspannung am Arbeitsmarkt bei Menschen mit Behinderungen bei weitem nicht im selben Ausmaß bemerkbar macht wie bei Menschen ohne Behinderungen. Es werden weiterhin spezifische Maßnahmen benötigt, um die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Daher bin ich froh, dass es jetzt eine kräftige Erhöhung der Mittel gibt“, zeigt sich Mückstein überzeugt.