Historischer Überblick über die Behindertenbewegung
Stefan Benedikt vom Haus der Geschichte Österreich gab bei einer Veranstaltung anlässlich 50 Jahre Österreichischer Behindertenrat einen historischen Überblick über …
Seit fünf Jahrzehnten starke Interessenvertretung für Menschen mit Behinderungen und konsequenter Einsatz für Rechte, Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe
Als der Österreichische Behindertenrat – damals noch als Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation – am 21. Mai 1976 eine neue Ausrichtung erfuhr, entstand erstmals eine bundesweite politische Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen.
Heute berät der Österreichische Behindertenrat, gestaltet politische Prozesse aktiv mit und bringt Expertise in nationale sowie europäische Begutachtungsverfahren ein. Er macht deutlich, was es bedeutet, Politik mit Menschen mit Behinderungen zu gestalten – und nicht über sie hinweg.
„Eine inklusive Gesellschaft braucht eine starke, unabhängige und kritische Interessenvertretung wie den Österreichischen Behindertenrat. Teilhabe ist kein freiwilliges Entgegenkommen, sondern ein Recht“, betont Sozialministerin Korinna Schumann.
Trotz wichtiger Fortschritte erleben viele Menschen mit Behinderungen weiterhin Diskriminierung und Barrieren im Alltag. Ausgrenzung beginnt dort, wo Menschen nicht teilhaben können, wo Fähigkeiten unterschätzt werden oder Vorurteile stärker wahrgenommen werden als Potenziale und Persönlichkeit.
„Wer ausgeschlossen wird, kann seine Talente nicht entfalten. Wer nicht teilhaben kann, verliert Chancen. Und eine Gesellschaft, die Menschen ausgrenzt, verliert selbst an Stärke. Genau deshalb ist Behindertenpolitik auch Gesellschaftspolitik“, so Schumann abschließend.
Siehe: Festakt 50 Jahre Österreichischer Behindertenrat

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