Förderungen für zusätzliche Ausbildungen - Zugang zu Angeboten wird vereinfacht
Gebärdensprachdolmetscher:innen sind für gehörlose Menschen eine wichtige Voraussetzung, um am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Eine neue Förderrichtlinie des Sozialministeriums soll das Angebot in den kommenden Jahren deutlich erhöhen.
Dafür werden künftig auch außeruniversitäre Ausbildungen gefördert. Auch der Zugang für Gehörlose zu den Dolmetscher:innen wird vereinfacht. Insgesamt 4 Millionen Euro stellt das Sozialministerium dafür zur Verfügung.
“Wir erhöhen das Angebot und verbessern die Chancen gehörloser Menschen auf ein selbstbestimmtes Leben”, betont Sozialminister Johannes Rauch. Die neue Förderrichtlinie wurde dem Bundesbehindertenbeirat zur Begutachtung übermittelt.
In Österreich leben rund 10.000 gehörlose Menschen. Ihnen stehen nur 130 Gebärdensprachdolmetscher:innen zur Verfügung, obwohl die Gebärdensprache bereits seit 2005 verfassungsrechtlich verankert ist. Dieser Mangel macht es gehörlosen Personen schwer, mit hörenden Personen zu kommunizieren und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Um das Angebot zu erhöhen, hat das Sozialministerium eine neue Förderrichtlinie erarbeitet. An der Erarbeitung waren Selbstvertretungsorganisationen gehörloser Menschen und weitere Stakeholder wie der ÖGS-Dolmetscher:innenverband beteiligt. Gefördert werden Ausbildungen bei gemeinnützigen, privaten Rechtsträgern, wenn in einer Region keine universitären Angebote vorhanden sind. Damit soll die Zahl der Ausbildungsplätze steigen.
Verstärkt werden damit außeruniversitäre Ausbildungen zum:zur Dolmetscher:in für ÖGS und Deutsch und außeruniversitäre Ausbildungen zum:zur ÖGS-Kursleiter:in. Sie können für Personen mit und ohne Vorkenntnisse in ÖGS angeboten werden.
Außerdem sollen auch verstärkt gehörlose Personen selbst zum:zur Dolmetscher:in in ÖGS und Deutsch ausgebildet werden, um hörende und gehörlose Personen bei ihrer Ausbildung zu unterstützen. Dabei sollen neben der entsprechenden Sprachkompetenz auch methodologische und didaktische Inhalte vermittelt werden.
Ein entsprechendes Curriculum wird aktuell gemeinsam mit den Selbstvertretungsorganisationen gehörloser Menschen und dem Österreichischen Verband der Dolmetscher:innen und Übersetzer:innen für ÖGS und Deutsch (ÖGSDV) erarbeitet.
Einfacherer Zugang Dolmetscher:innen
Auch eine finanzielle Unterstützung für den Auf- und Ausbau von Vermittlungsstellen für Dolmetschangebote von gemeinnützigen Organisationen ist in der Richtlinie vorgesehen. Damit soll die Suche nach ÖGS-Dolmetscher:innen deutlich erleichtert werden.
“Sei es im Fernsehen, im Berufsleben oder bei Ausbildungen: Für gehörlose Menschen sind Gebärdensprachdolmetscher:innen wichtig, um ein selbstbestimmtes Leben führen zu können. Der aktuelle Mangel an Dolmetscher:innen erschwert es Betroffenen zunehmend, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Mit unserer Richtlinie werden wir die Versorgung in den kommenden Jahren deutlich verbessern”, ist Sozialminister Johannes Rauch überzeugt.
Wir stärken nicht nur außeruniversitäre Ausbildungen, sondern erleichtern auch den Zugang zu vorhandenen Angeboten. Langfristig werden wir damit auch Dolmetscher:innen selbst entlasten, die gehörlosen Menschen die Chance auf ein selbstbestimmtes Leben erst ermöglichen.
Die neue Förderrichtlinie wurde dem Bundesbehindertenbeirat zur Begutachtung übermittelt. Anschließend soll sie erlassen und veröffentlicht werden.