Sozialministerium erhöht Förderung für Blindenführhunde

Maßgebliche Verbesserung bei der Förderung von Blindenführhunden sowie bei Zuwendungen für Signal- und Servicehunde

Blindenführhund Leo
Christian Gutjahr

Assistenzhunde erfüllen die unterschiedlichsten Aufgaben für Menschen mit Behinderungen. Wenn Blindenführhunde für die berufliche Inklusion erforderlich sind, wurden bislang Kosten von bis zu 21.500 Euro übernommen.

Diese Förderung wird jetzt auf insgesamt rund 30.000 Euro erhöht. Daneben wird erstmals auch eine Förderung für Signal- und Servicehunde, die im beruflichen Zusammenhang benötigt werden, in Höhe von 10.000 Euro geschaffen.

„Damit schaffen wir weitere Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen im Berufsleben und für ihre gesellschaftliche Teilhabe“, erklärt Sozialminister Alois Stöger die Zielsetzung der neuen Richtlinien für Förderungen aus dem Ausgleichstaxfonds.

Weiters hat Minister Stöger eine Änderung der Förderrichtlinien auch im nicht-beruflichen Kontext in Auftrag gegeben, die demnächst dem Bundesbehindertenbeirat übermittelt wird. Neben dem Entfall der Berücksichtigung des PartnerInneneinkommens sollen in Zukunft auch aus dem Unterstützungsfonds Assistenzhunde gefördert werden können und weitere Erleichterungen beim Zugang für Leistungen aus dem  Unterstützungsfonds bei sozialen Notlagen erfolgen.

So sollen die Einkommensgrenzen erhöht und jährlich automatisch angepasst werden und Anträge auf Förderungen – etwa für den Einbau von Treppenliften oder Fahrzeugumbauten – auch nach bereits erfolgter Umsetzung eingebracht werden können.

„Durch diese Änderungen verringern wir den bürokratischen Aufwand für Menschen mit Behinderungen und können einen größeren Personenkreis noch unkomplizierter und zielgerechter in sozialen Notlagen unterstützen“, so Stöger.

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4 Kommentare

  • Diese Regelung gilt für Personen im Berufsleben.

  • Das ist eine Gute Sache ! Gilt das auch fuer Pensionisten ? Mit den 30 000 Euro ?

  • Anfrage : Ist diese Förderung nur für Wien oder auch für die anderen Bundesländer?

    • Diese Regelung gilt österreichweit.