Sozialministerium ignoriert Fakten: Behindertengleichstellungsgesetz beseitigt keine Barrieren

"Von Rechts wegen sollten Barrieren in Gebäuden weitgehend beseitigt sein. In der Praxis klappt dies nicht immer so, wie es sich der Gesetzgeber wohl vorgestellt hat", berichtet die Presse.

Maria Grundner
Grundner, Maria

Das im Jahr 2006 in Kraft getretene Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz war lange verhandelt worden und viele notwendige Punkte wurden auf Druck der Wirtschaft gestrichen. Im Gesetz wird ausführlich über den Bereich barrierefreies Bauen gesprochen, aber es gibt keine Handhabe, Barriere zu beseitigen.

Grundner: Unbefriedigende Praxis

Ing. Maria Grundner von der ÖAR wird in der Presse interviewt und zeigt auf, wie unbefriedigend es in der Praxis aussieht: „Finde ich eine bauliche Barriere vor, kann ich den Diskriminierenden auf Schadenersatz klagen, aber nicht auf Beseitigung.“

Das Gesetz fordert lediglich Schadenersatzzahlungen, die ein Gericht zusprechen könnte. Bisher ist dies – auch wegen den sehr langen Übergangsbestimmungen im Gesetz – noch nicht passiert, so der aktuelle Kenntnisstand. Eine Beseitigung der Barriere sieht das Gesetz nicht vor.

„Es ist alles andere als zufriedenstellend, dass der Bereich barrierefreies Bauen im Behindertengleichstellungsgesetz nicht enthalten ist“, meint auch die Behindertensprecherin der GRÜNEN, Mag. Helene Jarmer. Sie fordert eine Gesetzesnovelle sowie verpflichtende Umbauten bei öffentlichen Gebäuden bis 2015 und Umbaupläne auf Länder- und Gemeindeebene.

Laut damaligen Zusagen sollte das Gesetz nach zwei Jahren (also im Jahr 2008) überprüft und verbessert werden. Doch das zuständige Sozialministerium blieb bisher völlig untätig. Eine dringend notwendige Überarbeitung unter Einbeziehung der Betroffenen stand seither schon zwei mal im Regierungsprogramm, doch das Sozialministerium sieht anscheinend keinen Handlungsbedarf.

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