Sozialministerium: Neuerungen ab 2017

Rechtsanspruch auf berufliche Rehabilitation

Bei drohender Invalidität oder Berufsunfähigkeit haben ArbeitnehmerInnen ab 2017 einen Rechtsanspruch auf berufliche Rehabilitation. „Mit dem Reha-Paket sorgen wir für mehr soziale Sicherheit bei schweren Erkrankungen und Unfällen“, so der Sozialminister, der dabei auch auf Einführung der Wiedereingliederungsteilzeit verweist.

Ab 1. Juli 2017 besteht die Möglichkeit, die Herabsetzung der wöchentlichen Arbeitszeit zu vereinbaren, um den beruflichen Wiedereinstieg nach langer Krankheit zu erleichtern. Nach einem mindestens sechswöchigen Krankenstand kann die Arbeitszeitreduktion für bis zu sechs Monate vereinbart werden. Neben dem dann geltenden Kündigungsschutz haben ArbeitnehmerInnen auch einen Anspruch auf ein Wiedereingliederungsgeld aus den Mitteln der Krankenversicherung und sind pensionsrechtlich abgesichert.

Pflegesystem wird verbessert und finanziell abgesichert

In dieser Finanzausgleichsperiode, bis zum Jahr 2021, werden für den Bereich Pflege zusätzlich 1,9 Mrd. Euro aufgewendet. Der Pflegefonds wird ab 2018 jährlich um 4,5 Prozent valorisiert und somit im Jahr 2021 mit bereits 417 Mio. Euro im Jahr dotiert.

„Das ist Umverteilung, die dort ankommt, wo sie ankommen soll, nämlich bei den Menschen, die Hilfe benötigen“, so Sozialminister Stöger. Besonders hebt Stöger auch die zusätzliche Bereitstellung von 18 Mio. Euro jährlich für Hospiz und Palliativdienste hervor, für den Sozialminister ein Beitrag zur Sicherung der Würde der Menschen im Alter.

Mit den Ländern wurden auch qualitative Weiterentwicklungen vereinbart. „Es geht um klare Regeln der Personalausstattung, wir haben Qualitätssicherungssysteme beschlossen, wir wollen vor allem die Pflege von Menschen mit Demenzerkrankungen verbessern und verstärkt pflegewissenschaftliche Aspekte berücksichtigen“, betont Stöger, der auch auf die Verlängerung der 15a-Vereinbarung mit den Ländern zur 24-Stunden-Betreuung hinweist.

Um die Möglichkeit für pflegende Angehörige von demenziell erkrankten oder minderjährigen PflegegeldbezieherInnen zu verbessern und im Fall der Verhinderung professionelle oder private Ersatzpflege in Anspruch zu nehmen, werden die jährlichen Höchstzuwendungen für diese Personengruppen ab 1.Jänner 2017 um jeweils 300 € angehoben.

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2 Kommentare

  • Hatten Sie eine Rehab? Ausreichend lang? Hatte Ihre Frau Pflegeurlaub?
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  • Meine Gattin musste ihre Arbeit aufgeben, um mich rundum nach einem Schlaganfall pflegen kann. Warum gibt es keine Unterstützung für pflegende A gehörige?