Sozialministerium stellt Gesetzesarbeitsbehelfe online

Um über Änderungen "gleich nach Erscheinen im Bundesgesetzblatt" informieren zu können, werden diese auf der Homepage des Ministeriums online gestellt.

BM Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
BMASK

„Es wird darauf hingewiesen, dass aus Gründen der Verwaltungskostensenkung die obgenannten Gesetzes-Arbeitsbehelfe nur mehr in elektronischer Form zur Verfügung stehen“, informiert das Ministerium.

Die Gesetzesarbeitsbehelfe der Sektion IV des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK) wurden im Zuge der Publikationsneuentwicklung in drei Teilbereiche zusammengefasst, ist der Information an BIZEPS-INFO zu entnehmen.

Gesetzesarbeitsbehelf

Für folgende Bereiche stehen Gesetzesarbeitsbehelf zur Verfügung

In den Arbeitsbehelfen werden die Gesetzestexte samt Novellen dokumentiert und sie beinhalten auch eine Reihe von ergänzende Anhängen.

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