Der Streit um die Kostenaufteilung ist vorerst beendet. Das Sozialministerium übernimmt in der ersten Phase die Kosten für das Hausbetreuungsgesetz in der Höhe von 17 Millionen Euro.
Ab Juli 2007, wenn das Amnestie-Gesetz für bisher illegal beschäftigte Pflegekräfte ausläuft, soll ein neues Fördermodell gelten, sagte Sozialminister Dr. Erwin Buchinger (SPÖ) am 8. Mai 2007 im ORF-Mittagsjournal und kündigt gleichzeitig an, dass die Details noch ausverhandelt werden.
Bund zahlt vorerst
Im Finanzstreit zwischen Bund und Länder ist nun eine Übergangslösung erfolgt. Zumindest für die Zeit von Anfang Juli bis Ende des Jahres werde der Bund die Pflegeförderung alleine bezahlen, ab 2008 sollen sich Bund und Länder dann die Kosten im Verhältnis 60 zu 40 teilen, sagt Buchinger. Doch das ist noch nicht fix, denn einige Bundesländer streben eine Aufteilung von 70 zu 30 an.
Der Sozialminister begründet dieses Angebot für das heurige Jahr damit, dass die Länder nur mit einem Nachtragsbudget die zusätzlichen Kosten decken könnten, der Bund in seinem Budget aber schon Vorsorge getroffen habe.
„Vor die Alternative gestellt, tausende Menschen ohne Förderung mit hohen Kosten allein zu belassen oder über einen gewissen Zeitraum als Bund das allein zu finanzieren, ist für mich als Sozialpolitiker die Antwort völlig klar. Da spielt die eine oder andere Million keine Rolle“, erläutert Buchinger im im ORF-Mittagsjournal.