Bundessozialamt wird zu Sozialministeriumservice
An die Stelle der bisherigen Kurzbezeichnung „Bundessozialamt“ für das „Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen“ tritt ab 1. Juni 2014 der modernen, bürgernahen Ausrichtung und Zielsetzung der Dienststelle besser Rechnung tragende Name „Sozialministeriumservice“.
Dadurch wird auch nach außen die unmittelbare Zugehörigkeit zum Sozialministerium klar zum Ausdruck gebracht. Mit der neuen gesetzlich verankerten Bezeichnung „Sozialministeriumservice“ wird die hohe und geschätzte Servicekompetenz der operativen Hand des Sozialministeriums auch im Namen nun deutlich sichtbar.
Das Sozialministeriumservice mit seinen 9 Landesteilen ist eine nachgeordnete Dienstbehörde des Sozialministeriums und zentrale Anlaufstelle für Menschen mit Behinderung in allen Bundesländern.
Der Schwerpunkt des Angebotsspektrums liegt im Bereich der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung. Das Sozialministeriumservice koordiniert und fördert in diesem Bereich eine breite Palette von vernetzten Angeboten. Diese Dienstleistungen richten sich sowohl an DienstnehmerInnen als auch an Unternehmen.
Neben Renten und Entschädigungsleistungen, die über das Sozialministeriumservice an politische Opfer, Kriegsopfer, Präsenzdiener des österr. Bundesheeres, Verbrechensopfer und Impfgeschädigte ausbezahlt werden, ist auch die Unterstützung und Information pflegender Angehöriger ein wichtiges Aufgabengebiet.
Seit Beginn dieses Jahres ist das Sozialministeriumservice auch für die Ausstellung von Behindertenparkausweisen zuständig. Das Sozialministeriumservice wird seine Dienstleistungs- und Beratungsleistungen auch in Zukunft weiterausbauen.