Sozialministeriumservice legt Geschäftsbericht vor

Diese Einrichtung des Sozialministeriums unterstützt Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt, mit finanzieller Unterstützung, Services, wie zB dem Ausstellen von Behindertenpässen und Parkausweisen, und eben auch bei Schlichtungen.

Tafel an der Hauswand des Sozialministeriumservice
BIZEPS

Grundlage für Klagen nach dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz und dem Behinderteneinstellungsgesetz sind Schlichtungen. Für eine Schlichtung können sich Personen mit Diskrminierungserfahrungen an das Sozialministeriumservice wenden.

Diese Einrichtung des Sozialministeriums unterstützt Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt, mit finanzieller Unterstützung, Services, wie zB dem Ausstellen von Behindertenpässen und Parkausweisen, und eben auch bei Schlichtungen.

Aus dem aktuellen Geschäftsbericht geht hervor, dass im Jahr 2019 in Österreich 145 Schlichtungsanträge nach dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) und 181 nach dem Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) eingebracht wurden. 107 Schlichtungen endeten mit einer Einigung, 42 Anträge wurden zurückgezogen und 142 Schlichtungen endeten ohne Einigung.

Eine gescheiterte Schlichtung ist die Voraussetzung für eine Klage nach dem Behindertengleichstellungsrecht.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich