Eine Frau mit Sehbehinderung brachte aufgrund nicht barrierefreier Formulare einen Schlichtungsantrag beim Sozialministeriumservice ein. Nun erhält BIZEPS in dieser Sache Neuigkeiten.
„Nachdem die Homepage des SMS [Sozialministeriumservice] barrierefreien Zugang zu Informationen ermöglicht und in der Zwischenzeit unsere Fachapplikationen IT-Anträge verarbeiten können, haben wir einen Arbeits- und Zeitplan erstellt, der vorsieht, dass bis Ende dieses Jahres alle Anträge barrierefrei angeboten werden können. Es werden Onlineversionen mit der Möglichkeit der direkten Antragstellung mit Bürgerkarte oder Handysignatur erstellt. Zusätzlich dazu werden sämtliche Antragsformblätter in für sehbehinderte und blinde Personen barrierefrei zugänglichen PDF-Versionen angeboten werden. Somit können künftig auch Personen, die über keine Bürgerkarte verfügen, diese Anträge barrierefrei ausfüllen.“ So lautete die Nachricht aus einer Stellungnahme von Günther Schuster, dem Leiter des Sozialministeriumservice, auf BIZEPS-Anfrage.
Die Vorgeschichte
Frau W. (Name von der Redaktion anonymisiert) hat eine Sehbehinderung. Sie wollte einen Antrag beim Sozialministeriumservice stellen. Das Formular, das ihr zugeschickt wurde, konnte sie nicht ausfüllen, da das Dokument nicht barrierefrei war. Frau W. bat schließlich darum, einen formlosen Antrag stellen zu können. Das wurde abgelehnt.
Letztlich musste sie eine sehende Person um Hilfe bitten. Schließlich entschied sich Frau W., einen Schlichtungsantrag beim Sozialministeriumservice mit dem Sozialministeriumservice zu stellen. Über ein halbes Jahr später, nachdem Frau W. den Schlichtungsantrag gestellt hatte, kam es erst zu einem Schlichtungsgespräch. Zwei Monate später gab es dann ein zweites.
Den Ausgang der Schlichtungsgespräche schilderte Frau W. folgendermaßen: „Das SMS teilte mir mit, dass die Online-Anträge bis Ende 2019 barrierefrei zur Verfügung stehen werden. Diese sind allerdings nur mit einer Bürgerkarte oder mittels Handysignatur ausfüllbar. Ich verfüge über beides nicht und bekam deshalb auf der Webseite nicht einmal die Möglichkeit, diese Anträge zu lesen, geschweige denn, sie auszufüllen.“
Frau W. regte im Gespräch mit dem Sozialministeriumservice an, auf deren Internetseite anzugeben, dass formlose Anträge möglich sind und was diese zu enthalten haben. Zudem solle es die Möglichkeit geben, Anträge telefonisch einzubringen.
Das Endergebnis der Schlichtung war, dass es erst bis Jahresende 2019 möglich wäre, die Download-Antragsformulare barrierefrei zu gestalten. Auch sei das Sozialministeriumservice weder bereit, auf seine Internetseite zu schreiben, dass formlose Anträge möglich sind, noch dazu, telefonische Anträge entgegenzunehmen.
Wie aus der oben zitierten Stellungnahme Günther Schusters gegenüber der BIZEPS-Redaktion hervorgeht, kommt vom Sozialministeriumservice doch noch ein Zugeständnis. Nicht nur, dass zugesichert wird, sämtliche Antragsformblätter bis Ende 2019 in barrierefreien PDF-Versionen anzubieten.
Auch räumt Schuster ein, dass der zeitliche Ablauf des Schlichtungsverfahrens nicht den berechtigten Erwartungen entsprochen habe und meint zudem: „In inhaltlicher Sicht hat uns das Vorbringen von Frau W. wertvolle Hinweise bei der Optimierung von bereits geplanten Entwicklungsprozessen gegeben und beweist damit, dass das Schlichtungsverfahren auch im eigenen Verantwortungsbereich ein wichtiges Instrument zur Umsetzung der Barrierefreiheit ist.“
Klaudia Karoliny
19.07.2019, 11:01
…Selbsterkenntnis ist angeblich der erste Weg zur Besserung.