Sozialpolitik: Affront gegen Interessenvertretung

Die einander fast stündlich folgenden Meldungen über weitere Details im Zusammenhang mit der Besteuerung der Unfallrenten lösen inzwischen den heftigsten Zorn in den Organisationen der behinderten Menschen aus.

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War man in der Dachorganisation der österreichischen Behindertenverbände (ÖAR) schon befremdet über die Schaffung mehrerer Kategorien von Unfallrentnern, die beachtliche Ungerechtigkeiten schuf, ist nunmehr der Unmut grenzenlos.

Mit der Bekanntgabe der Stichtagsregelung (Unfallrentner, deren Anspruch ab dem 30. Juni 2001 entsteht, werden von der Refundierung von Steuergeldern – unabhängig von der Einkommenshöhe – überhaupt nicht mehr betroffen) kann nun endgültig nicht mehr von „Sozial“-Politik gesprochen werden. Nun werden auch noch Unfallrentner mit gleichem „Schaden“ und gleicher Einkommenssituation ungleich behandelt.

Mindestens so unappetitlich scheint sich nun auch die Novellierung des Behinderteneinstellungsgesetzes zu entwickeln. Zwar entspricht die Erhöhung der „Ausgleichstaxe“ einer langjährigen Forderung der österreichischen Behindertenverbände und ist begrüßenswert, wird dieser positive Ansatz durch den Wegfall der automatischen Valorisierung dieser Beiträge gleich wieder wettgemacht.

Besonders empörenswert ist die Vorgangsweise der Bundesregierung, die im Behinderteneinstellungsgesetz vorgesehene Probezeit von 3 auf 6 Monate auszudehnen, ohne dies vorher mit den Betroffenen zu diskutieren.

„Diese Maßnahme ist behindertenpolitisch ein dermaßen zentrales Thema“, stellt Dr. Klaus Voget, Präsident der ÖAR fest, „daß das Abgehen von der sinnvollen Tradition, Gespräche im Vorfeld von Entscheidungen zu führen, nur als bewußter Affront bezeichnet werden kann“, und Voget meint weiters „kein Mensch mit einem Rest von politischem Gespür und Sachverstand käme auf die Idee, Änderungen am Arbeitsverfassungsgesetz vornehmen zu wollen und nicht vorher mit den Sozialpartnern Kontakte zu pflegen.“

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