Sozialwirtschaft Österreich fordert rasche Umsetzung der Sachwalterschaftsrechtsreform

„Menschenrechtlichen Meilenstein nicht gefährden“

Sozialwirtschaft Österreich
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Auf völliges Unverständnis stößt bei der Sozialwirtschaft Österreich die Gefahr, dass die gut vorbereitete Reform des Sachwalterschaftsrechts an der Finanzierung scheitern könnte.

„Während sich die Regierungspartner bei der Gewährung von Geldzuwendungen für mächtige Lobbyinggruppen gerade überbieten, bleibt für die Schwächsten in der Gesellschaft offenbar nichts übrig,“ so der Geschäftsführer der Sozialwirtschaft Österreich, Walter Marschitz.

Das geplante Erwachsenenschutzgesetz bedeutet inhaltlich einen großen Fortschritt, weil statt einer Entmündigung die Erkundung des Willens der Betroffenen und die Unterstützung bei ihrer Entscheidungsfindung im Mittelpunkt stehen.

Das Recht von Menschen mit Behinderungen, selbst Entscheidungen zu treffen, ist in Artikel 12 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen festgelegt. 

Der Gesetzesentwurf wurde in vorbildlicher Weise in einem strukturierten Prozess unter Einbindung von ExpertInnen und Betroffenen erarbeitet, der durchaus als Vorbild auch für andere Gesetzesvorhaben – Stichwort Mindestsicherung – dienen könnte.

Der Vorsitzende der Sozialwirtschaft Österreich, Erich Fenninger appelliert daher an die zuständigen Regierungsmitglieder, einen Weg zu finden, um dieses menschenrechtlich wichtige Vorhaben rasch realisieren zu können.

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