SPALTE PLUS: Blindenführhunde dürfen auch hinein

Blinde Menschen dürfen ab sofort mit ihren Führhunden an allen Veranstaltungen in Wien teilnehmen. Dies machte der Wiener Landtag am Dienstag den 21. Oktober 1997 durch eine Gesetzesänderung möglich.

blinder Mann mit Blindenführhund
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Durch das Vorbild der Bundestheater angeregt, wo es bereits seit April 1997 in der Praxis gut funktioniert, daß Blinde mit ihren Führhunden an Vorstellungen teilnehmen, haben nun endlich auch die 5 Parteien im Wiener Landtag den Antrag auf die Gesetzesänderung eingebracht.

§ 32 des Wiener Veranstaltungsstättengesetzes verbietet die Mitnahme von Haustieren zu allen Veranstaltungen. Dieses Verbot bleibt weiterhin aufrecht, aber es wird für Rehabilitationshunde eine Ausnahme gemacht. Diese Ausnahme ist notwendig, da die Blindenführhunde und Rehabilitationshunde trotz ihrer umfangreichen Spezialausbildung immer noch nicht allgemein gesetzlich als Hilfsmittel anerkannt wurden und daher rechtlich immer noch unter den Begriff „gewöhnlicher Hund“ fallen.

So mußte dem § 32 der Satz angefügt werden: „Blindenführhunde und Rehabilitationshunde sind in jedem Fall zuzulassen.“

Nun werden praktikable Lösungen erarbeitet werden müssen, wo der beste Platz für Hund und Herr oder Frau ist – ob in einer Loge, einer fußfreien Reihe, einem Ecksitz oder bei einer Säule. Die Ausrede: „Leider, der Hund muß draußen bleiben!“ gehört jedenfalls der Vergangenheit an.

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