SPÖ-Behindertensprecherin Nussbaum für Inklusionsfonds und einheitliche Regeln für persönliche Assistenz

SPÖ bringt Antrag für mehr Barrierefreiheit in Ausbildung und Wohnbau ein

Verena Nussbaum
Parlamentsdirektion / PHOTO SIMONIS

Der Nationalrat hat am Mittwoch den Bericht des Anwalts für Menschen mit Behinderung über die Tätigkeit im Jahr 2018 diskutiert. SPÖ-Behindertensprecherin Verena Nussbaum dankte dem Behindertenanwalt Hansjörg Hofer und seinen MitarbeiterInnen.

„Die Behindertenanwaltschaft ist die Anlaufstelle für Menschen, die sonst oft alleingelassen werden“, sagte Nussbaum. Sie forderte eine österreichweit einheitliche Regelung für die persönliche Assistenz und die Finanzierung aus einem Inklusionsfonds.

Nussbaum brachte außerdem einen Entschließungsantrag ein zur Barrierefreiheit. Das sei für viele behinderte Menschen der Schlüssel für Inklusion und betrifft sowohl Gebäude, Verkehrsmittel als auch den Arbeitsmarkt.

Die SPÖ verlangt in ihrem Antrag, dass die Regierung die Anregungen des Behindertenanwalts im Bereich Barrierefreiheit rasch umsetzt. Insbesondere geht es darum, Barrierefreiheit als Pflichtinhalt in den Ausbildungsvorschriften in den Bereichen Bau, Verkehr und Medien zu verankern. Weiters soll Wohnbauförderung an die barrierefreie Planung geknüpft werden und es darf die OIB-Richtlinie 4 zur Barrierefreiheit nicht aufgeweicht werden.

Nussbaum sprach auch die rund 24.000 Menschen mit Behinderung an, die in tagestherapeutischen Einrichtungen arbeiten, sie bekommen dort aber keinen Lohn, sondern nur ein Taschengeld. Ihre Forderung: „Wer arbeiten geht, soll Lohn erhalten und nicht mit Taschengeld abgespeist werden.“

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