Bures: Ambulanzgebühren können nicht repariert werden - SPÖ will ersatzlose Streichung
In den kommenden Plenartagen des Nationalrats wird die SPÖ erneut Anträge zur Abschaffung der Ambulanzgebühr und der Unfallrentenbesteuerung einbringen. Das kündigte heute, Dienstag, SPÖ-Bundesgeschäftsführerin Doris Bures in einer Pressekonferenz an. Bures machte deutlich, dass die Ambulanzgebühren „ausschließlich negative Effekte“ haben und insgesamt sozial- und gesundheitspolitisch falsch seien; die bestehenden Ausnahmeregelungen seien völlig willkürlich, die einzige Lösung für dieses Problem sei die ersatzlose Streichung, betonte Bures.
Die SPÖ-Bundesgeschäftsführerin wies darauf hin, dass tausende Krebspatienten für Nachbehandlungen Ambulanzgebühren zahlen müssen, obwohl Krebspatienten laut üblicher Regierungsbehauptung ja gebührenbefreit wären. Die Befreiung trifft allerdings nur auf die unmittelbare ambulante Krebstherapie (Strahlen- bzw. Chemotherapie) zu, nicht auf Nachbehandlungen und nicht auf die Behandlung anderer Krankheiten, die aber im Zusammenhang mit der Krebserkrankung stehen. Bures informierte darüber, dass die Österreichische Krebshilfe, die 30.000 Tumorpatienten betreut, sich an die SPÖ gewandt hat, mit dem Ersuchen, sich für die Abschaffung der Ambulanzgebühr einzusetzen. Bures sieht darin „einen Hilfeschrei von tausenden Menschen“.
Die Unsinnigkeit der Ambulanzgebühr und die Willkür in den Ausnahmeregelungen werde auch bei den Spezialambulanzen für Gehörlose deutlich, setzte Bures fort. Gehörlose sind ebenfalls nicht von den Ambulanzgebühren befreit. Dazu Bures: Nachdem „nach zähem Ringen“ endlich Spezialambulanzen für Gehörlose eingerichtet wurden, in denen sichergestellt ist, dass es keine Verständigungsprobleme zwischen Patienten und behandelnden Ärzten gibt, wolle diese Regierung Gehörlose mit den Ambulanzgebühren plötzlich wieder in den niedergelassenen Bereich „umlenken“. Der Verband der Gehörlosen hat sich ebenfalls an die SPÖ gewandt, er unterstützt die Forderung nach einer Streichung der Ambulanzgebühren.
Bures bekräftigte den Rat der SPÖ an Ambulanzpatienten, sich nach Erhalt der Rechnung einen Bescheid ausstellen zu lassen. Sie erinnerte außerdem daran, dass die Beschwerde der SPÖ gegen die Ambulanzgebühren beim VfGH anhängig sei. Nach Ansicht der SPÖ verstößt das Gesetz gegen den Gleichheitsgrundsatz. Das Parlament könnte aber dem VfGH zuvor kommen. Bures: Die SPÖ lädt „alle Abgeordneten, die ein soziales Gewissen haben ein“, dem Antrag der SPÖ für die Streichung von Ambulanzgebühren zuzustimmen. Bures erinnerte in diesem Zusammenhang daran, das zuletzt auch die FPÖ-Abgeordneten Gaugg und Hartinger sich gegen die Ambulanzgebühr ausgesprochen hatten. Zumindest diese Abgeordneten dürften mit einer Zustimmung zum SPÖ-Antrag kein Problem haben, meinte Bures.
Auch die Besteuerung der Unfallrenten sieht Bures als Beispiel einer unsozialen Politik, die gezielt die Opfer von Arbeitsunfällen belaste. 107.000 Unfallrentner, die nach Arbeitsunfällen dauerhaft behindert sind, sind betroffen. Im Durchschnitt werde durch die Steuer die Unfallrente um ein Drittel reduziert. Auch hier wirbt die SPÖ-Bundesgeschäftsführerin um Unterstützung für die Streichung dieser Steuer. Die SPÖ wird einen entsprechenden Antrag im Nationalrat einbringen.