Der SP-Justizsprecher, Abg. Dr. Johannes Jarolim, betonte in einer Aussendung vom 3. April 2000:
Aus rechtsstaatlichen Überlegungen sei es absolut notwendig, Rechtsansprüche für Einzelne in Form von Mindeststandards bundesweit durchsetzbar zu machen.
Der von der Regierung vorgeschlagene Mustervertrag würde ein Menschenrecht zu einem „Gnadenakt“ machen, erklärte Jarolim, der betonte: „Menschenrechte sind nicht teilbar“, daher sei ein Bundesgesetz, das die Rechte der HeimbewohnerInnen normiert, unabdingbar. Es könne nicht sein, daß diese „Kernmaterie“ in den einzelnen Bundesländern verschieden oder eben gar nicht geregelt werde.
Offen bleibt die Frage, warum die SPÖ, die immerhin jahrzehntelang das Sozialministerium dominierte, erst jetzt diese Forderung erhebt.