SPÖ-Mörk: „Neues Chancengleichheitsgesetz im Sozialausschuss beschlossen“

Wichtiger Schritt für Menschen mit Behinderung

Gabriele Mörk
SPÖ/Christian Fürthner

„Das neue Chancengleichheitsgesetz baut auf den Prinzipien der Chancengleichheit und Selbstbestimmung auf und basiert damit auf der UN-Konvention“, erklärt die Vorsitzende der Gemeinderätlichen Behindertenkommission, SPÖ-Gemeinderätin Gabriele Mörk.

„Mit diesem klaren Gesetz haben wir heute im Sozialausschuss ein zeitgemäße Richtlinie beschlossen, dem auch die Interessenvertretung der behinderten Menschen zustimmt“, sagt Mörk.

Unverständlich ist für die SPÖ-Politikerin, dass ÖVP und Grüne dem Gesetz im Sozialausschuss nicht zugestimmt haben. „Hier stimmen die Abgeordneten der ÖVP und der Grünen aus rein parteitaktischen Spielereien gegen Verbesserungen für Menschen mit Behinderung. Das kann niemand verstehen. Die SozialdemokratInnen stehen auf der Seite der Menschen mit Behinderung“, betont Gemeinderätin Mörk.

Im neuen Chancengleichheitsgesetz sind die Persönliche Assistenz, Teilbetreutes Wohnen, Gebärdensprachdolmetsch- und Beratungsleistungen, Berufsqualifizierung und Arbeitsintegration sowie Frühförderung neu verankert. So spiegelt das Gesetz die Leistungen für Menschen mit Behinderung wider. Damit wird das alte Wiener Behindertengesetz aus dem Jahr 1986 abgelöst.

Die Stadt Wien gibt derzeit insgesamt über 200 Millionen Euro für Menschen mit Behinderung und Partnerorganisationen in der Behindertenarbeit aus. Die Leistungen werden über den Fonds Soziales Wien, den Träger der Wiener Behindertenhilfe, vergeben.

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