SPÖ-Mörk: „Neues Chancengleichheitsgesetz sichert Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderungen“

"Im neuen Chancengleichheitsgesetz wurden nun auch zahlreiche Leistungen aufgenommen, die bereits vom FSW erbracht wurden", sagt Mörk.

Gabriele Mörk
SPÖ/Christian Fürthner

„Das neue Wiener Chancengleichheitsgesetz spiegelt den Paradigmenwechsel in der Behindertenhilfe dar. Das ursprüngliche Wiener Behindertengesetz aus dem Jahr 1966 war nicht mehr zeitgemäß“, sagt die Vorsitzend der gemeinderätlichen Behindertenkommission, SPÖ-Landtagsabgeordnete Gabriele Mörk.

Das Chancengleichheitsgesetz setzt eine UN-Vorgabe um, ist in einer klaren, nachvollziehbaren Sprache verfasst und listet die Leistungen und die möglichen Empfänger klar auf. „Das Chancengleichheitsgesetz basiert auf dem Normalisierungsprinzip: demnach sollen Menschen mit Behinderungen genauso leben können, wie Menschen ohne Behinderungen“, sagt Mörk.

Das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz soll Diskriminierung verhindern. Die Stadt Wien stellt 200 Millionen Euro für Menschen mit Behinderungen und für Partnerorganisationen über den Fonds Soziales Wien (FSW) zur Verfügung. Der FSW stellt individuelle und bedarfsorientierte Unterstützungsmodelle zusammen und wählt aus, wo welche Leistung in Anspruch genommen werden kann.

„Im neuen Chancengleichheitsgesetz wurden nun auch zahlreiche Leistungen aufgenommen, die bereits vom FSW erbracht wurden“, sagt Mörk. Sie betonte neuerlich, dass bei der Ausarbeitung dieses Gesetzes die Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen eingebunden waren und diesem Gesetz zugestimmt haben.

Die SPÖ-Landtagsabgeordnete kritisiert ÖVP und Grüne, die gegen das neue Chancengleichheitsgesetz gestimmt haben: „Gegen Menschen mit Behinderungen aus rein parteitaktischen Gründen zu stimmen, ist verwerflich! Die SPÖ stand und wird auch in Zukunft immer auf der Seite von Menschen mit Behinderungen stehen!“

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