Erwin Niederwieser

SPÖ-Niederwieser: Sonderpädagogischer Förderbedarf ist auch nach der 8. Schulstufe notwendig

Gemeinsamer Entschließungsantrag von SPÖ und ÖVP im Parlament eingebracht

„Im Regierungsprogramm ist die spezifische Förderung von behinderten Menschen ein zentraler Punkt, deshalb ist eine Ausweitung der Integration von Jugendlichen mit sonderpädagogischen Förderbedarf nach der 8. Schulstufe besonders wichtig“, erklärte SPÖ-Bildungssprecher Erwin Niederwieser am Mittwoch gegenüber dem SPÖ-Pressedienst.

Niederwieser verwies in diesem Zusammenhang auf einen Entschließungsantrag, den er gemeinsam mit ÖVP-Behindertensprecher Franz Josef Huainigg letzte Woche eingebracht hat.

Die bisherige Gesetzeslage sieht die Integration von Jugendlichen mit sonderpädagogischen Förderbedarf nur bis zur 8. Schulstufe vor. Wie wichtig der Bedarf an weiterführenden Angeboten ist, zeigt die Praxis, da bis zum jetzigen Zeitpunkt rund 2.800 Lehrverträge im Rahmen einer integrativen Berufsausbildung abgeschlossen wurden.

„Gerade die Berufsbildenden Schulen könnten in dieser Frage eine wichtige Schlüsselrolle spielen“, betonte Niederwieser.

Ziel des Entschließungsantrags ist die Erwirkung eines Gesetzesvorschlages, der die Integration von Jugendlichen mit sonderpädagogischen Förderbedarf nach der 8. Schulstufe vorsieht. Zusätzlich wird die Übernahme der positiven Schulversuche der letzten 10 Jahre zur Integration in den Polytechnischen- und Berufsbildenden Mittleren Schulen in das Regelschulwesen sowie verbesserte Regelungen für Schulversuche an höheren Schulen gefordert.

„Es gibt noch eine Menge zu tun, um Jugendlichen mit Behinderungen jene Möglichkeiten zu bieten, die sie für ein chancenreiches Leben benötigen, wobei diese Maßnahme ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung ist“, so Niederwieser abschließend.

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0 Kommentare

  • Ich begrüße den Antrag zum gemeinsamen Unterricht für die Schulen der Sekundarstufe II und hoffe sehr, dass diesem endlich stattgegeben wird. Was den Begriff des „sonderpädagogischen Förderbedarfs“ angeht, bin ich ganz der Meinung von Herrn Mizelli. Gleichstellung im Bildungsbereich braucht Barrierefreiheit – auch in Bezug auf das Lehr- und Lernmanagement – und Qualitätssicherung. Guter Unterricht baut auf den Kompetenzen ALLER SchülerInnen auf statt sie nach Defiziten zu klassifizieren und stellt ihnen jene Rahmenbedingungen samt individueller Unterstützung zur Verfügung, die sie zur Bewältigung ihres Schulalltags brauchen.

  • Herr Mizelli! Die barrierefreien Schulen gibt es ja, nur leider hat man dort, z.B. in der KMS Bendagasse 1230 Wien, die Integrationsklassen großteils abgeschafft und das hochmotivierte und bestens ausgebildete Lehrerpersonal etwas demotiviert damit. Wien ist anders.

    Also in dieser Schule ist die Barrierefreiheit garantiert, nur leider gibt es halt da keine Schüler/innen, die mit dem Rollstuhl dort erscheinen. Wo die jetzt unterrichtet werden, entzieht sich meiner Kenntnis.

  • Ich stelle den Antrag, die Bezeichnung „Sonderpädagogischer Förderbedarf“ als diskriminierend zu brandmarken. Wir brauchen Assistenz und Unterstützung und barrierefreie Unterrichtsmethoden und keine Sonderpädagogik. Barrierefreie Schulen und Lehrmaterial sowieso.