SPÖ-ÖVP Regierungsprogramm 2008

Unkommentierte Auszüge jener Textstellen aus dem 267 seitigen Regierungsprogramm von SPÖ-ÖVP, die für behinderte Menschen von besonderem Interesse sind.

Bundeskanzleramt
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Das „Regierungsprogramm für die XXIV. Gesetzgebungsperiode“ von SPÖ und ÖVP wurde am 23. November 2008 präsentiert. (Zum Vergleich die Regierungsprogramme aus den Jahren 2007, 2003 sowie 2000.)

Unter dem Titel „Gemeinsam für Österreich“ wird im „Regierungsprogramm 2008 – 2013“ angeführt was notwendig ist, „um Österreich in den nächsten fünf Jahren weiter nach vorne zu bringen“. Die Regierung hält in der Präambel fest: „Wir laden alle Bürgerinnen und Bürger, die anderen politischen Parteien, die Sozialpartner, Interessensvertretungen und Nicht-Regierungs-Organisationen dazu ein, gemeinsam mit uns am Erfolg Österreichs zu arbeiten.“

Arbeit

Mittel für die aktive Arbeitsmarktpolitik

  • Ausbau des Integrationsinstrumentariums für Menschen mit Behinderung

Zielgruppenorientierte Förderung von Arbeit statt Arbeitslosigkeit zur Attraktivierung einer raschen Beschäftigungsaufnahme: … Durch gezielte Maßnahmen soll die Integration insbesondere von Jugendlichen, älteren ArbeitnehmerInnen, gering Qualifizierten, WiedereinsteigerInnen, Menschen mit Behinderung, MigrantInnen und SozialhilfebezieherInnen in den Arbeitsmarkt forciert werden. … o Individuell begleitendes Casemanagement für Jugendliche mit besonderen Integrationsschwierigkeiten

Justiz

Neuerungen im Sachverständigenrecht: … Im Bereich der Gerichtssachverständigen und -dolmetscher sind weitere Maßnahmen erforderlich, um sowohl die Zahl an verfügbaren Sachverständigen und Dolmetschern als auch ein Maximum an fachlicher Qualifikation zu erreichen.

Benutzergerechte bauliche Gestaltung der Justizgebäude: … Die Herstellung der Barrierefreiheit aller Gerichtsgebäude nach den Anforderungen des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes soll sukzessive bis zum Jahr 2015 erfolgen.

Verbesserungen im Bereich des Zivilverfahrensrechts: Es sind Maßnahmen umzusetzen, die der Ausführung von gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften dienen (Ausführungsbestimmungen zum EU-Mahnverfahren und dem EU-Bagatellverfahren), den ökonomischen Ablauf des Zivilverfahrens sichern, das rechtliche Gehör im Rekursverfahren stärken, im Unterhaltsbereich Kompetenzaufsplitterungen verringern und gehörlosen oder hochgradig schwerhörigen Menschen die Durchsetzung Ihrer Rechte vor Gericht erleichtern sollen.

Humanmedizin: … Dabei ist außer Streit zu stellen, dass selbstverständlich die Geburt und Existenz eines Kindes mit Behinderung kein Schaden ist, wie groß die Betroffenheit und Trauer der Eltern über die Tatsache der Behinderung ihres Kindes auch sein mag. Das Kind mit all seinen Eigenschaften, selbstverständlich auch mit einer oder mehreren Behinderungen, ist der Gesellschaft und der Rechtsordnung in höchstem Maße willkommen und verdient gerade im Falle von Behinderung die größtmögliche Zuwendung und Förderung.

Gesellschaft, Frauen, Familie und Chancenpolitik

Familien entlasten: … Erhöhung der Familienbeihilfe für erheblich behinderte Kinder … · Verbesserung und Ausbau der Familienberatung (unter besonderer Berücksichtigung von Eltern von behinderten Kindern und behinderten Elternteilen)

Frauenpolitik

Die Regierungspartner kommen überein, gemeinsam mit den Sozialpartnern einen Nationalen Aktionsplan für Gleichstellung zu erarbeiten.

Sport

Verstärkte Förderung des Behindertensports: · Sicherstellung der Finanzierung des Fonds zur Förderung des Behindertensports durch einmaliges Sonderwettspiel

Soziales und Gesundheit

Pflegezeiten: Für Eltern von behinderten Kindern gibt es die Möglichkeit der Selbstversicherung in der Pensionsversicherung. Diese Zeiten sollen bis zu zehn Jahren rückwirkend anerkannt werden können, sofern die Voraussetzung gegeben waren.

Pflege und Betreuung

Pflege und Betreuung muss im gesamten Bundesgebiet nach einheitlichen Mindeststandards verfügbar und leicht erreichbar sein. Die Gestaltungsfreiheit des Einzelnen, wie er/sie betreut werden möchte, muss durch ein vielfältiges Betreuungsangebot von intra- und extramuralen Angeboten sowie die „Betreuung daheim“ durch pflegende Angehörige gemeinsam mit Dienstleistern ermöglicht sein.

Eine der langfristig größten Herausforderungen ist die Sicherstellung der notwendigen Arbeitskräfte. Um einen möglichst breiten Zugang zum Arbeitsmarkt auch weiterhin zu erhalten, werden die bisherigen rechtlichen Möglichkeiten zur selbständigen und zur unselbständigen Tätigkeit in der Pflege und Betreuung beibehalten und sichergestellt.

Die Erwartungshaltung der Bevölkerung ist nach der Debatte um die 24-Stunden-Betreuung sehr hoch, diese wird aber nur für einen kleinen Teil der pflegebedürftigen Menschen eine Lösung sein. Die Rahmenbedingungen für die 24-Stunden-Betreuung für die Betreuten, Angehörigen und BetreuerInnen sollen evaluiert werden.

Das Angebot zur Unterstützung von pflegebedürftigen Menschen ist in allen Bereichen auszubauen, wobei auf die individuelle Wahlfreiheit zur Inanspruchnahme bedarfsgerechter Pflege- und Betreuungsleistungen Bedacht genommen werden soll.

Qualität und Standards: Die bereits bestehende Arbeitsgruppe Neugestaltung der Pflegevorsorge soll einheitliche Standards erarbeiten. Dadurch soll eine bessere Vergleichbarkeit und eine bessere Qualität gewährleistet werden.

  • Voraussetzung dafür ist insbesondere eine Ist-Analyse des derzeit bestehenden Sachleistungsangebotes (inklusive Kostenbeiträge). Auf dieser Basis soll die bestehende Art. 15a B-VG-Vereinbarung über gemeinsame Maßnahmen des Bundes und der Länder für pflegebedürftige Personen aus dem Jahre 1993 bis Ende 2010 überarbeitet werden
  • Der jährliche Bericht des Arbeitskreises Pflegevorsorge wird durch einen Qualitätsbericht ergänzt.

Die Bundesregierung verfolgt gemeinsam mit den Ländern und Gemeinden das Ziel bestehende Betreuungslücken (z.B. Verfügbarkeit von Kurzzeitpflegeplätzen oder Tagesangeboten, ambulante Wochenend- und Nachtdienste) zu schließen.

Bei dem Begutachtungsverfahren zum Pflegegeld sind verstärkt einheitliche qualitätssichernde Aspekte zu berücksichtigen, damit die Spruchpraxis transparenter und effizienter erfolgen kann.

  • Ein nachhaltig bundesweites System der Finanzierung soll Chancengleichheit für alle schaffen.
  • Die Bundesregierung wird die Einteilung der Pflegegeldstufen und deren Höhe evaluieren..
  • Pflegefonds: Die allenfalls zusätzlichen Mittel für das Pflegegeld, die Förderung der 24-Stunden-Betreuung, sowie Bundesmittel für die Unterstützung der Länder zum bedarfsorientierten Ausbau der Sachleistungen im Pflege- und Betreuungsbereich werden in einem Pflegefonds beim Sozialministerium zusammengefasst und verwaltet. Diese letztgenannten Mittel sollen nach vom Pflegefonds zu entwickelnden Kriterien an die Länder ausgeschüttet werden. Dabei ist auf die Erzielung einheitlicher Qualitäts- und Mindeststandards und größtmögliche Transparenz der Sachleistungen zu achten.

Die Sozialpartner werden beauftragt, die arbeits-, berufsrechtlichen und ausbildungsrechtlichen Vorschriften im Bereich der Pflege- und Betreuungsberufe zu evaluieren.

Menschen mit Behinderungen

Zugang zum Arbeitsmarkt:

  • Weiterentwicklung und Aufstockung der Beschäftigungsoffensive und zusätzliche Aktionen um behinderten Menschen den Zugang zum Arbeitsmarkt zu öffnen, bedarfsgerechte Qualifizierung und Optimierung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente (z.B. persönliche Assistenz am Arbeitsplatz und Jobcoaching für lernbehinderte Menschen), weiterer Ausbau der Integrationsfachdienste für besondere Zielgruppen, wie psychisch kranke, sinnesbehinderte und lernbehinderte Menschen.
  • Besondere Förderung von arbeitsmarktfernen Frauen mit Behinderung durch Aktionsprogramme im Rahmen der Beschäftigungsoffensive zur Heranführung an den ersten Arbeitsmarkt.
  • Erhaltung und Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit von ArbeitnehmerInnen (vor allem älterer ArbeitnehmerInnen mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen). Rechtzeitige und koordinierte Interventionsmaßnahmen (präventive Bündelung aller möglichen Dienstleistungen bei Clearingstellen); Evaluierung und Optimierung der Rahmenbedingungen der beruflichen Rehabilitation.
  • Fortsetzung der Integrativen Berufsausbildung und der teilqualifizierten Lehre, die Schaffung der gesetzlichen Klarstellung der Integrativen Berufsausbildung auf die praktischen Gegebenheiten (z.B. Reduzierter Wochenstundenaufwand).
  • Chancengleicher und nachhaltiger Zugang zu sozialversicherungsrechtlich abgesicherten Beschäftigungsverhältnissen sowie Prüfung der Umsetzungsmöglichkeiten einer eigenständigen sozialversicherungsrechtlichen Absicherung von Menschen in der Beschäftigungstherapie.
  • Fortführung und Ausbau des Bundessozialamts als Kompetenzzentrum für Menschen mit Behinderung in den Bereichen Arbeit, Gleichstellung und Informationsdrehscheibe im Pflegebereich.
  • Realisierung des Pilotprojektes Disability Flexicurity.
  • Schaffung und Ausbau von Anreizsystemen und Unterstützungsstrukturen insbesondere für Klein- und Mittelbetriebe, die Menschen mit Behinderung ohne Verpflichtung einstellen bzw. die Quote übererfüllen und Überprüfung des Kündigungsschutzes bei Neueinstellungen bei Klein- und Mittelbetrieben. Dazu soll eine Arbeitsgruppe im Sozialministerium unter Einbeziehung der Sozialpartner eingerichtet werden.
  • Prüfung der Möglichkeiten einer Verbesserung der Wirksamkeit der Ausgleichstaxe für Unternehmen die sich der Einstellungspflicht entziehen, in einer Arbeitsgruppe des Sozialministeriums unter Einbeziehung der Sozialpartner.
  • Optimierung der unternehmensbezogenen Dienstleistungen zur Unterstützung der Wirtschaft durch die Gründung von UnternehmerInnenservice bei der beruflichen Integration in die Arbeitswelt, vor allem auch durch regelmäßige Dienstleistungsangebote zur Reduzierung des betrieblichen und behördlichen Ressourcenaufwandes.
  • Förderung für behinderte UnternehmerInnen. Die bestehenden Maßnahmen sollten gebündelt, ergänzt und so gestaltet werden, dass der behinderungsbedingte Mehraufwand abgegolten wird.
  • Stärkung der Stellung der Behindertenvertrauenspersonen.
  • Adaptierung der Richtsätze für die Einstufung der Minderung der Erwerbsfähigkeit.

Verbesserungen zur Gleichstellung

  • Monitoring, Evaluierung und Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechtes und der daraus resultierenden Bündelgesetze, sowie anderer Materiengesetze, insbesondere durch:
  • Evaluierung der Effektivität der Umsetzung (Unterlassung/Beseitigung von Barrieren; Schlichtungsverfahren, Gerichtsverfahren; Gestaltung & Umsetzung der Etappenpläne, Verbandsklage durch die ÖAR).
  • Infodrehscheibe Bundessozialamt als Kompetenzzentrum für Barrierefreiheit.
  • Etablierung harmonisierter – barrierefreier Bauordnungen, sowie Einführung von Kriterien des anpassbaren Wohnbaus bei der Vergabe von Wohnbauförderungsmitteln.
  • Beratungsstellen zur Herstellung baulicher Barrierefreiheit.
  • Evaluierung und Weiterentwicklung der Behindertenanwaltschaft.
  • Förderung jener Ausbildungs- und Umsetzungsmaßnahmen, die aufgrund der Anerkennung der Gebärdensprache notwendig sind – vor allem im schulischen Bereich wie zum Beispiel mehr bilingualer Unterricht für gehörlose Kinder und verbesserte Ausbildung und Weiterbildungsmöglichkeiten für SonderschullehrerInnen in der Österreichischen Gebärdensprache.
  • Förderung von Dienstleistungsangeboten durch Selbsthilfe- und Vertretungsorganisationen, um den Zugang zu den Inhalten des Gleichstellungsrechtes und damit einer selbst bestimmten und eigenverantwortlichen Lebensführung zu ermöglichen. Stärkung der Selbstvertretung von Menschen mit Lernbehinderung zur besseren Partizipation durch Pilotprojekte, easy to read Versionen von Gesetzen.
  • Bundeseinheitliche Leistungen z.B.: § 29 b StVO Ausweis ermöglicht behinderten Menschen einen eigenen Parkplatz und das kostenlose Parken in Kurzparkzonen und das Parken auf einem Behindertenparkplatz. Die Länder haben unterschiedliche Spruchpraxis, eine einheitliche Begutachtung zur Zuerkennung des Ausweises durch das Bundessozialamt im Einvernehmen mit dem jeweiligen Land ist notwendig.
  • Ausbauplan für den ORF für eine bessere Nutzung des öffentlich rechtlichen Angebots wie mehr Untertitel, mehr Dolmetschung in Gebärdensprache und mehr Audiodeskription bei den ORF-Sendungen.
  • Bei der Austrian Developement Agency ist ein/eine Behindertenbeauftragter/e zu nominieren, um die im EZA-Gesetz verankerten Leitlinien sowie die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen umzusetzen.

Schulische Integration

  • Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf bestmöglich in das Schulsystem integrieren.
  • Weiterführung der Integration nach der 8. Schulstufe.
  • Integration als wichtiger Teil der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung sowie der Weiterbildung: Evaluierung der Lehrpläne an den Pädagogischen Hochschulen.
  • Ausbau der bestehenden Beratungs- und Diagnostikdienste zur bestmöglichen Vorbereitung der betroffenen Familie aber auch des Schulsystems auf die Anforderungen der schulischen Integration. Die Kosten für diese Maßnahmen sind nach Möglichkeit durch das jeweils zuständige Ressort bzw. Gebietskörperschaft zu tragen. Eine Anschubfinanzierung durch das Sozialministerium über das Bundessozialamt sollte aber unabhängig von der operativen Zuständigkeit dann erfolgen, wenn die umzusetzenden Maßnahmen besondere Bedeutung zur Beförderung des Gleichstellungsrechts haben.

Verbesserungen bei der Unterstützung

  • Evaluierung und Ausbau der psychosozialen Beratungsangebote vor einer pränatalen Diagnose, bei Bekanntgabe des Ergebnisses und nach der Geburt unter Einbeziehung betroffener Eltern, Aufklärung über Unterstützungsangebote.
  • Ausbau Familien entlastender Dienste bei den Familienberatungsstellen für Eltern behinderter Kinder sowie für Eltern mit Behinderung insbesondere durch den Einsatz einer Familienhelferin.
  • Ausbau der persönlichen Assistenz in Beschäftigung und Ausbildung (wie Schule, Universität, Fachhochschulen) sowie die Prüfung der Möglichkeit einer bundesweiten persönlichen Assistenz in allen Lebensbereichen sowie Evaluierung des Ist-Zustandes und Überprüfung von Weiterentwicklungsmöglichkeiten.

Bildung, Wissenschaft, Forschung, Kultur, Medien

Bis 2018 werden im Rahmen des Schulinvestitionsprogramms 1,664 Milliarden Euro investiert. Zusätzlich zu diesen Maßnahmen werden 380 Millionen Euro für behindertengerechtere Infrastruktur investiert.

Leistungsfähiger Staat

E-Government: … Bei den Projekten des Bundes im E-Government wird wie bisher darauf geachtet, den internationalen Standards der Barrierefreiheit nachzukommen.

Das gesamte Programm hat der Standard online gestellt.

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