SPÖ-Stürzenbecher: „Schutz wird durch Gesetzesnovelle ausgeweitet“

Stürzenbecher kann sich auch vorstellen, über den Begriff "Rasse" in dem Gesetz zu diskutieren.

Logo der SPÖ
SPÖ

„Der große Unterschied des Wiener Antidiskriminierungsgesetzes im Vergleich mit anderen Bundesländern liegt darin, dass in Wien für alle Gruppen der gleiche hohe Schutz gilt. Jetzt wird dieser Schutz auf das Geschlecht und auf sexuelle Belästigung sowie der Anstiftung dazu ausgedehnt“, sagt SPÖ-Landtagsabgeordneter Dr. Kurt Stürzenbecher zum Beschluss einer Novelle des Antidiskriminierungsgesetzes im Wiener Landtag. Auch die geltenden Schadenersatzansprüche würden auf diese Bereiche ausgedehnt, ergänzt Stürzenbecher.

Stürzenbecher kann sich auch vorstellen, über den Begriff „Rasse“ in dem Gesetz zu diskutieren. In der Präambel zum Wiener Antidiskriminierungsgesetz sei klargestellt, was gemeint ist: „Nämlich, dass dieser Begriff von uns abgelehnt wird“, sagt der SPÖ-Landtagsabgeordnete.

Behinderte werden aus gutem Grund nicht in das Gesetz aufgenommen: „Behindertenverbände haben uns ersucht, sie nicht in das Antidiskriminierungsgesetz aufzunehmen, da sie in anderen Bereichen ein höheres Schutzniveau genießen oder zu erwarten haben“, erklärt Stürzenbecher.

Durch einen gemeinsamen Antrag der SPÖ und der Grünen werden künftig auch Transgenderpersonen (Geschlechtsidentität) durch das Wiener Antidiskriminierungsgesetz geschützt und der Begriff „sexuelle Ausrichtung“ durch „sexuelle Orientierung“ ersetzt.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Pflichtfelder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

0 Kommentare

  • @Lukas: Die Aussage von Abg. Stürzenbecher ist unwahr. Organisationen haben erst kürzlich vehement die Aufnahme des Diskriminierungsgrundes „Behinderung“ gefordert. Siehe: http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=8371

  • Wie muss man denn die Aussage, dass Wiener Behindertenverbände gegen eine Aufnahme in das Antidiskriminierungsgesetz seien, für ernst nehmen? Das kann ich mir nicht vorstellen. Dann hätte die Wiener Landesregierung die UN-Konvention für behinderte Menschen nach wie vor nicht umgesetzt.