Wiener Landtag
„Die Änderung im Wiener Antidiskriminierungsgesetz betrifft die Einführung einer unabhängigen Monitoringstelle, welche dem Schutz, der Förderung und der Überwachung der Einhaltung der Rechte von Menschen mit Behinderungen dient. Geregelt wird dabei u.a. die Zusammensetzung der Monitoringstelle, die Durchführung von Sitzungen, sowie die Beziehung von sachkundigen Personen. Auch die Einbindung der Zivilgesellschaft wird festgeschrieben. Durch die Gesetzesnovelle wird die Möglichkeit geschaffen, dass die Monitoringstelle betroffene Personen aus der Zivilgesellschaft einbeziehen darf. Ich halte das für eine sehr wichtige Ergänzung des Gesetzes“, so der SPÖ-Landtagsabgeordnete Kurt Stürzenbecher im heutigen Wiener Landtag.
Außerdem appellierte Stürzenbecher in diesem Zusammenhang an den Bundesgesetzgeber, auch auf Bundesebene die außerhalb der Arbeitswelt (z.B. bei der Vermietung von Wohnungen) noch immer bestehende Diskrimierung zu beseitigen (Levelling up).