Erste Nachbesserungen im Erwachsenenschutz beschlossen – weitere Schritte nötig
Der Nationalrat hat am 15. Oktober 2025 mit dem „Erwachsenenschutz-Anpassungsgesetz 2025“ auf Kritik aus der Zivilgesellschaft reagiert und erste Korrekturen …
Betroffene können Clearing beantragen – Vertretungsverpflichtung von Anwält:innen und Notar:innen endet mit Ende Juni 2028
„Wer aufgrund einer Erkrankung oder einer sonstigen Beeinträchtigung nicht oder nur eingeschränkt in der Lage ist, seine Angelegenheiten zu regeln, braucht Unterstützung. Mit dem vorliegenden Erwachsenenschutz-Anpassungsgesetz setzen wir heute einen Schritt zur Stärkung der Rechte von Menschen, die auf Vertretung angewiesen sind“, machte SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim im Nationalrat deutlich.
Man nehme die Bedenken nach der Änderung mit dem letzten Budgetbegleitgesetz ernst: „Es braucht hohe Sensibilität, aber auch rechtliche Sicherheit. Einerseits wollen wir größtmögliche Selbstbestimmung und Autonomie. Daher stärken wir die Stimme der Betroffenen. Künftig wird nicht nur das Gericht, sondern auch die betroffene Person selbst das Recht haben, eine Erneuerung der gerichtlichen Erwachsenenvertretung und damit ein Clearing zu beantragen. Auch das Betreuungsumfeld – also Angehörige, Freund:innen oder Pflegepersonen – können künftig eine Überprüfung anregen“, so Yildirim.
Andererseits wurde es in den vergangenen Jahren immer schwieriger, Erwachsenenvertreter:innen zu finden. Daher wurde heuer eine Vertretungsverpflichtung für Rechtsanwält:innen und Notar:innen eingeführt.
„Für diese Vertretungsverpflichtung haben wir nun im Nationalrat eine Sunset Clause beschlossen. Diese endet damit mit Ende Juni 2028. Bis dahin werden wir uns mit den Stakeholder:innen abstimmen, um eine gute Lösung sicherzustellen“, so Yildirim.
Das Gesetz sei eine notwendige Korrektur, was den Bedarf der betroffenen Personen einerseits und die Ressourcen der Rechtsvertretung andererseits betreffe.
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